Cookie-Richtlinie – Freiwette
Wer Bonusangebote vergleicht, hinterlässt auf Freiwette unter Umständen kleine Spuren im Browser. Diese Richtlinie legt dar, welche Cookies und ähnlichen Technologien eingesetzt werden, wozu sie dienen und wie die Einwilligung erteilt oder zurückgenommen wird. Für das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät gilt § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ergänzt durch die DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien im Browser; vergleichbar arbeiten Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
Streng notwendige Cookies
Ohne diese Cookies läuft die Seite nicht sauber: Sie halten etwa die Consent-Entscheidung fest, vergeben eine Sitzungskennung oder schützen vor CSRF-Angriffen. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung ist nicht nötig, solange das Cookie unbedingt erforderlich bleibt. Die Laufzeit reicht von der Sitzung bis zu höchstens zwölf Monaten.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies machen die Nutzung bequemer, ohne technisch unumgänglich zu sein – sie merken sich zum Beispiel die Sprache, das helle oder dunkle Farbschema oder die zuletzt besuchten Seiten. Gesetzt werden sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, die Sie im Consent-Banner geben und jederzeit widerrufen können.
Analytische Cookies
Mit analytischen Cookies messen wir, wie weit unsere Inhalte reichen, und entwickeln die Seite weiter. Werkzeuge, die die IP-Adresse ungekürzt weiterreichen oder ohne Zustimmung Profile über mehrere Websites bilden, setzen wir nicht ein. Die Zustimmung wird gesondert im Consent-Banner abgefragt; dort steht auch die Laufzeit jedes einzelnen Cookies.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies dienen interessenbezogenen Inhalten und der Erfolgsmessung von Werbekampagnen; sie können Daten zwischen Anbietern austauschen und Profile erzeugen. Sie werden ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung gespeichert. Lehnen Sie die Kategorie ab, bekommen Sie weiterhin allgemeine, nicht personalisierte Inhalte zu sehen.
Einwilligung widerrufen
Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern: Rufen Sie das Consent-Banner über den Link im Footer erneut auf. Zusätzlich lassen sich Cookies direkt im Browser verwalten und löschen. Anleitungen der Hersteller:
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Zuständige Aufsicht
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber ansässig ist, kontrolliert die Einhaltung von DSGVO und TDDDG. Eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO können Sie ebenso bei der Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes einreichen.
Stand: 30. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Freiwette»
