Neue Wettanbieter 2026: Wer eine deutsche Erlaubnis hat und was das Angebot unter dem Strich kostet
Datenstand: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026 geprüft.

Ein neuer Anbieter ist in Deutschland nicht deswegen legal, weil seine Seite auf Deutsch ist, sondern weil er in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht. Das ist keine Formalie, sondern der einzige belastbare Prüfstein, den es gibt. Wer ihn ignoriert, wettet bei einem Veranstalter, der keine Erlaubnis hat, keine Kontrolle durch die Aufsicht kennt und dessen Bedingungen im Streitfall vor keinem deutschen Gericht Bestand haben müssen.
Wer nach neuen Wettanbietern sucht, sucht meistens zwei Dinge gleichzeitig: einen Buchmacher, der noch nicht jeder kennt, und die Sicherheit, dass mit dem Geld nichts passiert. Beides lässt sich zusammenbringen, aber nur innerhalb eines engen Rahmens. Der Rahmen ist der GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, und er schreibt für alle lizenzierten Anbieter dieselben Regeln vor — gleiches Einzahlungslimit, gleiche Livewetten-Beschränkung, gleiche Verifikationspflicht. Ein neuer Anbieter kann also beim Bonus, bei den Quoten und bei der Zahlungsabwicklung punkten. Bei der Legalität kann er sich nicht absetzen, weil es dort nichts zu gestalten gibt.
Genau darum geht es im Folgenden: nicht darum, welcher Anbieter am lautesten wirbt, sondern darum, was sein Angebot den Spieler kostet. Ein Willkommensbonus ist eine Rechnung mit versteckter Position. Eine Quote ist ein Preis, in dem eine Marge steckt. Ein Einzahlungslimit ist eine Grenze, die der Anbieter nicht lockern darf, ohne dass der Spieler sie belegen kann. Das ist die Rechnung, die am Ende zählt, und sie fällt bei jedem Anbieter anders aus — auch bei den zehn, die hier genauer betrachtet werden.
Warum ein Markteintritt ohne Whitelist-Eintrag kein Markteintritt ist
Der deutsche Markt hat eine Eigenheit, die ihn von jedem anderen europäischen unterscheidet. Ein Veranstalter kann hier nicht einfach auftreten. Er braucht die Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, erteilt nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV, und er muss anschließend in der offiziellen Whitelist nach § 9 Abs. 8 geführt werden. Diese Liste ist der einzige Test. Kein Gütesiegel, kein Lizenzhinweis im Seitenfuß, keine maltesische Konzession ersetzt sie.

Die Whitelist in der Fassung vom 2. Oktober 2026 führt 30 Einträge: 27 Veranstalter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, von denen zwei zusätzlich Pferdewetten anbieten dürfen, und drei Anbieter, die ausschließlich Pferdewetten veranstalten. Der Umfang dieser Liste ist die eigentliche Nachricht. Der deutsche Sportwettenmarkt ist kein offenes Feld, in das ständig neue Namen strömen. Er ist ein geschlossener Kreis, und ein Markteintritt ist dort ein Verwaltungsakt mit Datum, nicht eine Marketingentscheidung.
Was der Whitelist-Eintrag über den Betreiber verrät, und was nicht
Jeder Eintrag nennt einen Veranstalter, also die Gesellschaft, die die Erlaubnis hält — nicht die Marke, unter der gewettet wird. Hinter AdmiralBet steht die Greentube Betting Malta Limited, hinter Bet365 die Hillside (Europe) ENC, hinter NEO.bet die Greenvest Betting Limited, hinter Betway die Betway Limited. Die Marke ist die Oberfläche; verantwortlich ist die Gesellschaft im Hintergrund. Wer wissen will, mit wem er es zu tun hat, muss auf diesen Namen schauen.

Das Erlaubnisdatum sagt mehr, als es zunächst scheint. Eine Erlaubnis läuft fünf Jahre, geregelt in § 4c Abs. 1 GlüStV. Die Liste zeigt nur das Erteilungsdatum, nie ein Enddatum, und ein Anbieter mit einer Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 ist nicht der Neuling, für den ihn sein Auftritt manchmal ausgibt. Wer neu im Markt ist, erkennt man an einem jüngeren Erstdatum — nicht daran, wie frisch das Logo aussieht.
Eine Warnung, die in beide Richtungen gilt: Eine .de-Domain beweist gar nichts. Jeder Eintrag der Whitelist trägt eine .de-Adresse, aber die Endung allein ist kein Nachweis. Umgekehrt erlaubt ein Eintrag nur die dort verzeichnete Domain. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf AdmiralBet ist eine andere Erlaubnis nach anderen Regeln und sagt über das Sportwettenangebot auf AdmiralBet nichts. Casino-Limits sind keine Wettlimits, Casinoregeln keine Wettregeln.
Was in Deutschland überhaupt gewettet werden darf
Der erlaubte Rahmen ist enger, als die Werbung vermuten lässt. Nach § 21 Abs. 1 GlüStV sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon zulässig, als Einzel- oder Kombiwette, und nur in den Wettarten, die die Behörde freigegeben hat — das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Ein Anbieter kann nicht einfach ein neues Wettangebot erfinden und es auf den Markt werfen.
Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 auf einen schmalen Ausschnitt begrenzt. Während ein Ereignis läuft, ist nur die Wette auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten zulässig, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Für einen Spieler, der Livewetten schätzt, bedeutet diese Regel einen spürbaren Verlust an Möglichkeiten — und keinen Unterschied zwischen zwei lizenzierten Anbietern, weil beide dieselbe Grenze einhalten müssen.
Ausgeschlossen sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen. In der Praxis der Behörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Ebenfalls unzulässig sind manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Ahndung, und Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht erlaubt. E-Sport-Wetten sind in Deutschland nicht möglich, weil die Behörde E-Sport nicht als Sport anerkennt. Wer bei einem Anbieter ein E-Sport-Wettangebot findet, hat es mit einem nicht lizenzierten Angebot zu tun.
Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzlicher Höchsteinsatz pro Wette existiert im Sportwettenbereich nicht.
Steuer und Quote: wo die 5,3 % landen
Die Sportwettensteuer steht in den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage. Diese Grundlage ist der gezahlte Einsatz abzüglich der Steuer selbst, wie die §§ 17 und 18 RennwLottG bestimmen — das entspricht rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende (§ 19). Wer eine Sportwette platziert, zahlt die Steuer nicht selbst; sie wird beim Anbieter erhoben.
Ob und wie er sie an den Kunden weitergibt, entscheidet jeder Anbieter für sich. Genau hier liegt der Punkt, der viele Vergleiche wertlos macht. Wenn ein Anbieter die Steuer in die Quotengestaltung einpreist und ein anderer sie gesondert abzieht, stehen zwei Zahlen im Raum, die sich nicht direkt vergleichen lassen. Der Unterschied verschwindet nicht dadurch, dass beide Anbieter die Steuer schulden.
Die Wettsteuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an. Eine gezahlte Steuer ist deshalb kein Nachweis für eine Erlaubnis — ein Schluss, den viele Spieler ziehen und der falsch ist.
Was eine Kontosperre bedeuten kann
Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, Az. I ZR 90/23; in dem Verfahren fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück, und der BGH möchte wissen, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht.
EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme sieht er dort, wo Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Für den einzelnen Spieler ist daraus keine Zusage zu machen. Es gibt kein Urteil, das eine Rückzahlung verspricht, und wer sich auf diese Verfahren beruft, sollte wissen, dass die Frage offen ist. Die Richtigstellung gehört trotzdem ins Bild: Bei einem nicht lizenzierten Anbieter ist der Rechtsweg keine sichere Wette. Bei einem Whitelist-Anbieter stellt sich die Frage nach dieser Rechtsprechung gar nicht.
Der Weg in einen legalen Markt führt über die Behörde
Am 17. September 2026 warnte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten, „wie etwa Platincasino“. Solche Warnungen sind selten und deutlich. Die Aufsicht nennt Namen, wenn sie Spieler schützen will, und sie nennt sie in einem Ton, der keinen Interpretationsspielraum lässt.
Wer prüfen will, ob ein Angebot erlaubt ist, braucht keine großen Umwege. Die Whitelist der Behörde ist öffentlich und führt jeden Veranstalter mit Erlaubnisdatum und der genauen Domain, für die die Erlaubnis gilt. Zwei Merkmale genügen für die Prüfung: Steht die Marke dort, und deckt die Erlaubnis die Domain ab, auf der gewettet werden soll? Fehlt der Eintrag, ist die Sache entschieden — unabhängig davon, wie seriös der Auftritt wirkt oder welche Konzession im Seitenfuß genannt wird.
Der Unterschied zwischen einem lizenzierten und einem nicht lizenzierten Anbieter lässt sich in zwei Zeilen zusammenfassen. Ein Angebot ohne Whitelist-Eintrag bedeutet: keine Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS und LUGAS, keine deutsche Aufsicht, kein deutscher Rechtsweg — dafür womöglich höhere Limits, weil niemand sie begrenzt. Ein Eintrag bedeutet: Rechtssicherheit und Spielerschutz, dafür ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat als Ausgangspunkt, ein eingeschränktes Livewetten-Angebot, vollständige Verifizierung und Zahlungen nur über ein eigenes Konto. Keine der beiden Seiten ist kostenlos. Die zweite kostet Freiheit, die erste kostet Sicherheit.
Spielerschutz: die Regeln, die jeder neue Anbieter einhalten muss
Wer nach einem neuen Anbieter sucht, stößt früher oder später auf die Verifikation, das Limit und die Sperrdatei. Alle drei sind keine Eigenheiten eines einzelnen Anbieters, sondern Pflichten, die sich aus § 6 GlüStV ergeben. Sie wirken sich aber sehr unterschiedlich auf den Alltag aus, und genau dort entsteht der Unterschied für den Spieler.
Alter und Konto: warum ein Konto nicht anonym bleiben kann
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt, geregelt in § 4 Abs. 3 GlüStV. Bei jedem Anbieter gilt ein Konto pro Person, und es gehört eine vollständige Verifizierung dazu (§ 6a). Vor dem Abschluss dieser Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen — mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen.
Diese 72 Stunden sind die kritischste Phase in der gesamten Beziehung zwischen Spieler und Anbieter. Ein Gewinn, der in dieser Zeit entsteht, kann nicht ausgezahlt werden, und 100 € sind schnell erreicht. Wer sich nicht sicher ist, dass er Verifikationsunterlagen zeitnah einreichen kann, sollte den ersten Einzahlungsbetrag klein halten. Der Rat klingt banal, er verhindert die häufigste unangenehme Überraschung im ersten Monat bei einem neuen Anbieter.
Das gemeinsame Einzahlungslimit: 1.000 €, und was es trennt
§ 6c Abs. 1 GlüStV setzt ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat als Standard, und es gilt über alle Anbieter hinweg. Durchgesetzt wird es über die LUGAS-Limitdatei. Wer bei drei Anbietern spielt, kann seine 1.000 € nicht dreimal einzahlen. Das Limit klebt am Spieler, nicht am Konto.
Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es vorsieht, darf für eine Einzelperson ein höheres Limit zulassen — bis 10.000 €, und 10.000 € bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Das geht nur auf nachprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft reicht dafür nicht. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.
Diese Wartezeit bei der Erhöhung ist das ehrlichste Detail der ganzen Regel. Wer sein Limit kurzfristig anheben will, um einen bestimmten Betrag zu platzieren, wird scheitern. Das ist Absicht. Für den Spieler bedeutet es: Das Limit ist eine Grenze, die sich in Geduld üben lässt, nicht eine, die sich wegklicken lässt. Zwei Anbieter mit identischem Limit von 1.000 € sind für jemanden, der dieses Limit ausschöpft, genau gleich nützlich — unabhängig davon, was ihre Werbung verspricht.
OASIS und der Panikbutton: schnelle Hilfen statt später Reue
OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8 und 8a GlüStV. Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich dort sperren lässt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne Angabe eines Zeitraums dauert die Sperre mindestens ein Jahr.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Ein Knopf, eine Wirkung, kein Rückweg. Wer ihn drückt, kann in den folgenden Stunden nicht spielen — und das ist genau der Zweck: einen Moment der Selbstkontrolle in einen verbindlichen Abstand zu verwandeln.
Paralleles Spielen ist nach § 6h GlüStV über die Aktivitätsdatei unterbunden. Wer gleichzeitig bei mehreren Anbietern an denselben Ereignissen teilnimmt, fällt damit unter eine Regel, die von allen lizenzierten Anbietern eingehalten wird. Das Verbot richtet sich gegen genau die Strategie, die in Foren als Trick gehandelt wird.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Offshore-Angebote hängen weder an OASIS noch an LUGAS. Wer dort spielt, hat weder das Einzahlungslimit als Schutz noch die Sperrdatei als Notbremse. Die Sicherheitsnetze, an die sich Spieler gewöhnt haben, existieren dort einfach nicht.
Wo das Guthaben liegt, wenn ein Anbieter verschwindet
Spielergelder liegen bei lizenzierten Anbietern auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt, geregelt in § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV. Das ist ein Punkt, der sich nicht bewerben lässt und deshalb selten in Vergleichen auftaucht — und einer der wenigen, bei denen ein lizenzierter Anbieter einem nicht lizenzierten strukturell überlegen ist. Dort gibt es keine Treuhandlösung, die zu erzwingen wäre.
Bonus und Gratiswette: was das Neukundenangebot wirklich kostet
Der Willkommensbonus ist der Bereich, in dem Werbung und Wirklichkeit am weitesten auseinanderliegen. Ein Angebot, das mit einer großen Zahl prangt, ist eine Rechnung mit mehreren versteckten Positionen: Umsatzbedingungen, Mindestquote, Frist, Höchstgewinn beim Gratisbetrag. Keine dieser Positionen ist Betrug, jede kostet etwas.
Umsatzbedingungen: die Zahl, die den Bonus klein macht
Eine Umsatzbedingung legt fest, welcher Betrag vor einer Auszahlung umgesetzt werden muss. Üblich ist ein Vielfaches des Bonusbetrags oder von Bonus plus Einzahlung. Ob die Grundlage der Bonus allein oder die Summe aus Bonus und Einzahlung ist, verändert das Ergebnis um ein Vielfaches und steht im Kleingedruckten des jeweiligen Betreibers.
Der GlüStV enthält keine Norm, die einen Sportwettenbonus festsetzt oder begrenzt. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten kommen ausschließlich aus den Bedingungen des Betreibers. Das ist die wichtigste Feststellung zu diesem Thema, weil sie bedeutet: Es gibt keine Instanz, die einen Bonus prüft, bevor er auf die Seite kommt. Der Vergleich zwischen zwei Angeboten ist deshalb immer ein Vergleich zweier Regelwerke, nicht zweier Beträge.
Ein Beispiel, das die Größenordnung zeigt. Angenommen, ein Anbieter schreibt einen Bonus von 100 € aus, dessen Grundlage der Bonusbetrag selbst ist, mit einer Umsatzbedingung, die das Fünffache verlangt, und ein Einsatz pro Wette von 10 € ist üblich für einen Spieler dieser Größenordnung. Dann sind 500 € an Wetten zu platzieren, und das sind 50 Wetten, bevor überhaupt eine Auszahlung möglich ist. Nur Wetten ab der geforderten Mindestquote zählen dafür. Wer den Bonus als Geschenk liest, hat 50 Wetten nicht gelesen. Die Umsatzbedingung ist keine Nebenbedingung des Angebots — sie ist das Angebot.
Wie viel dieser Umsatz kostet, hängt an der Marge des Marktes, auf dem gespielt wird. Die Auszahlungsquote einer Quote ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Quote. Bei einem Markt mit einer Auszahlungsquote von 95 % bleiben dem Anbieter von jedem umgesetzten Euro 5 Cent. Auf 500 € Umsatz entspricht das einer erwarteten Einbuße von rund 25 €. Der Bonus von 100 € ist damit nicht wertlos — aber er ist auch keine 100 €.
Die Rechnung ist eine statistische Schätzung. Sie beschreibt den Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Ergebnis für eine einzelne Wette. Wer nach zehn Wetten im Plus liegt, hat kein Gegenbeispiel gefunden, sondern einen Verlauf unter vielen. Der Punkt der Rechnung ist ein anderer, und er ist wichtig genug, um ihn zweimal zu lesen: Der Umsatz ist der eigentliche Preis des Bonus, und er fällt unabhängig davon an, ob die Wetten gewinnen oder verlieren.
Gratiswette ohne Einzahlung: warum sie weniger wert ist, als sie heißt
Eine Gratiswette — auch Freiwette oder Freebet genannt — unterscheidet sich in einem Punkt von einem Bonus in Geld: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mit ausgezahlt. Gewinnt die Wette, erhält der Spieler den Gewinnanteil, nicht den Einsatz. Das ist keine Feinheit, sondern die Hälfte des Werts.
Für die Bewertung folgt daraus eine einfache Größenordnung. Eine Gratiswette von 10 € auf eine Quote von 2,00 in einem Markt, dessen Auszahlungsquote bei 95 % liegt, bringt im Durchschnitt etwas weniger als die Hälfte des Nennbetrags an Wert. Wer eine Gratiswette mit einer Quote von 1,20 auf einen Favoriten setzt, verschenkt den größten Teil davon. Wer sie auf eine Quote von 4,00 setzt, erhöht den möglichen Ertrag — und die Varianz, mit der die Wette ausgeht. Der Durchschnittswert der Gratiswette ist in beiden Fällen eine statistische Größe, kein Versprechen über einen Gewinn.
Auch hier gilt: Ob überhaupt eine Gratiswette angeboten wird, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein „risikofreies“ Angebot ist außerdem in der Regel eine Wette, deren Einsatz als Gratiswette erstattet wird — nicht als Geld. Die Formulierung „risikofrei“ ist damit eine Aussage über den Erstattungsweg, nicht über das Risiko.
Fristen, Mindestquoten und Deckel: die drei kleinen Zeilen
Fristen begrenzen den Zeitraum, in dem der Bonus in Wetten umgesetzt werden muss. Läuft sie ab, verfällt der Anspruch, und das ist kein Kulanzfall, sondern eine Bedingung, die der Spieler akzeptiert hat. Für einen Spieler mit wenig Zeit ist eine kurze Frist das teuerste Element des gesamten Angebots — teurer als eine hohe Umsatzbedingung, weil sie sich nicht durch mehr Einsätze ausgleichen lässt.
Mindestquoten bestimmen, welche Wetten für den Umsatz zählen. Sie sind der Grund, warum ein Bonus sich nicht durch viele kleine Wetten auf schwere Favoriten abtragen lässt. Wer den Umsatz über Quoten unterhalb der Schwelle erledigt, hat umgesetzt und steht doch bei null.
Höchstgewinn-Deckel begrenzen, wie viel aus dem Bonuskapital ausgezahlt werden kann. Sie sind die dritte kleine Zeile, und sie treffen systematisch die Spieler, die den Bonus tatsächlich gewinnbringend nutzen. Eine Umsatzbedingung trifft alle. Ein Deckel trifft die, die etwas erreicht hätten.
Ein Wort zu den Werbemethoden, das zum Rechtsrahmen gehört: Werbung ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur Erlaubnisinhabern erlaubt. Das 06:00- bis 21:00-Uhr-Verbot aus § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz nach § 5 Abs. 3 und 6. Wer in einer Live-Übertragung Werbung für Wetten auf genau dieses Spiel sieht, sieht etwas, das nicht zulässig ist.
Zahlungswege und Auszahlung: der Weg am Limit vorbei führt ins Nichts
§ 6b Abs. 4 GlüStV lässt Zahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen des Spielers zu, bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Diese Regel ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten deutschen Wettmarkt heraushält — nicht eine Entscheidung der einzelnen Anbieter, sondern eine Bedingung ihrer Erlaubnis.
Daraus folgt ein Satz, der viele Erwartungen enttäuscht. Wer nach neuen Wettanbietern mit Bitcoin oder ähnlichen Coins sucht, sucht in einem Bereich, den es im legalen deutschen Markt nicht gibt. Ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis kann Krypto nicht akzeptieren, ohne seine Erlaubnis aufs Spiel zu setzen.
Für Spieler, die ein etabliertes Verfahren bevorzugen, hat diese Regel keinen Nachteil. Ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen zu haben — PayPal, SEPA-Überweisung, Apple Pay über die eigene Karte, Paysafecard aus einem verifizierten Konto — ist die Grundvoraussetzung, und sie zusätzlich zu erfüllen kostet nur die wenigen Minuten, die die Verifizierung ohnehin verlangt. Der eigentliche Unterschied zwischen Anbietern liegt nicht in der Zulässigkeit der Methoden, sondern darin, welche Marken jeder Anbieter akzeptiert und wie schnell er auszahlt. Das steht in seinen eigenen Bedingungen.
Ein Kontoinhaber, der nicht der Spieler ist, führt zu einem Problem, das sich nicht schnell lösen lässt: Eine Auszahlung auf ein fremdes Konto ist bei lizenzierten Anbietern nicht möglich, und wer über das Konto eines Dritten eingezahlt hat, hat damit ein Problem geschaffen, nicht gelöst. Wer mit dem Gedanken spielt, die Einzahlung über das Konto eines Familienmitglieds zu leisten, sollte den Gedanken fallen lassen.
Die Zahlungsmethoden selbst sind kein Wettbewerbsvorteil, der die Anbietersuche entscheiden sollte. Krypto ist überall ausgeschlossen, anonyme Mittel überall verboten, Konten im eigenen Namen überall Pflicht. Was bleibt, ist Auswahl und Tempo — und beides ist ein weiches Kriterium gegen die harten der Lizenz und des Bonusumsatzes.
Neue Wettanbieter im Markt: welche Marke wann kam
Wenn von neuen Anbietern die Rede ist, lohnt ein Blick auf die Daten statt auf die Auftritte. Die Whitelist der Behörde nennt zu jedem Eintrag ein Erstdatum, und die Spreizung dieser Daten sagt mehr über den Markt als jede Werbebotschaft.
Zu den jüngeren Sportwetten-Erlaubnissen in der Liste gehört die von LeoVegas. Die LVSports Limited wird dort mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21.10.2024 geführt, die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 27.02.2023. Die LeoVegas Group hatte den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke am 29. November 2024 bekannt gegeben, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen, mit Verfügbarkeit in allen 16 Bundesländern.
Ein anderes jüngeres Datum trägt Bet3000. Als Veranstalter führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta; die Erlaubnis für Bet3000.de ist mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet. Das ist der jüngste Sportwetten-Eintrag im hier betrachteten Umfeld, und wer seine Definition von „neu“ an einem Datum festmacht, landet bei dieser Marke.
Im Mittelfeld der Erstdaten liegen die Erlaubnisse, die zwischen 2023 und 2024 erteilt wurden. Die Merkur Bets Malta Limited, Betreiberin von Merkur Bets, wird mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023 geführt; dieselbe Gesellschaft ist für die Domains Merkur Sports und XTip verzeichnet (erstmals 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022) sowie für Merkur Slots. Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin unter DAZN Bet, hat ihren Sitz in MRO Frank Galea Street, ZBG 9019, Zebbug, Malta, und wird mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 22. August 2023 geführt. Die SCGO Limited, Veranstalterin unter VBet, sitzt im Luxe Pavilion, 2nd Level, Diamonds International Building, Portomaso, STJ 4010, St. Julian’s, Malta, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 5. Dezember 2023; dieselbe Gesellschaft ist auch mit der Domain Maxi333 verzeichnet.
Betano.de hat eine längere Vorgeschichte, als sein Name vermuten lässt. Die Whitelist führt für Betano.de die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt bereits im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Domain Betano.de Wetten an. Die Marke wirkt neu, der Erlaubnisweg ist es nicht.
Auch die ODDSET Sportwetten GmbH gehört nicht zu den Neuzugängen, hat aber einen anderen Weg genommen als die übrigen: Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte ihr mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb, Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz am Hansering 15 in 06108 Halle (Saale).
Zwei Namen machen deutlich, wie lange der Markt bereits reguliert ist. Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013. Und bwin hat eine Geschichte, die bis in die Vorwendezeit zurückreicht: Das Land Sachsen widerrief am 10. August 2006 die Erlaubnis von bwin, am 13. Dezember 2007 bestätigte das OVG Bautzen, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei. Wer heute von einem „neuen“ Anbieter spricht, spricht über einen Markt, in dem einzelne Namen seit Jahrzehnten mit der Aufsicht im Streit liegen.
Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von Bpremium.de, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt, nach der Nutzungsbedingungen-Fassung vom 3. April 2023. Die Tipico Co. Ltd. sitzt im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet. Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt.
Wer diese Daten liest, kommt an einem Schluss nicht vorbei: Der deutsche Markt hat einen festen Kreis von Veranstaltern, und „neue Wettanbieter“ bedeutet fast immer einen neuen Namen für eine bekannte Struktur — eine Marke, die von einer maltesischen Gesellschaft betrieben wird, deren Erlaubnis oft älter ist als die Marke selbst. Das ist kein Nachteil. Es ist nur eine andere Geschichte, als die Werbung erzählt.
Vergleich: zehn Anbieter mit deutscher Erlaubnis im Überblick
Die folgende Übersicht stellt die zehn Anbieter nachprüfbar nebeneinander. Sie ist keine Rangfolge und keine Empfehlung, sondern eine Sammlung der Angaben, die für die Entscheidung harte Kriterien sind: wer die Erlaubnis hält, ob die Marke auf der Whitelist steht und seit wann die Sportwetten-Erlaubnis läuft.
| Marke | Whitelist-Status und Veranstalter | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
| Tipico | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Tiptorro | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| NEO.bet | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| ODDSET | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | auf der Whitelist geführt; Veranstalterin I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
Die Spalte mit dem Erstdatum ist die aufschlussreichste der drei, und ihr Muster ist ungewöhnlich gleichmäßig. Drei Marken tragen dasselbe Datum, den 9. Oktober 2020 — jenen Tag, an dem die ersten bundesweiten Sportwetten-Erlaubnisse erteilt wurden. Vier der zehn Anbieter sind damit seit dem ersten möglichen Tag dabei. Nur Tiptorro und Betway fallen als Nachzügler aus dem Rahmen, und selbst ihre Daten liegen vor der Marktöffnung des Jahres 2022.
Das heißt: Der Kreis dieser zehn Marken ist nicht die Auswahl, die ein Vergleichsportal getroffen hat, sondern der Kern des regulierten deutschen Marktes. Wenn dieselben zehn Namen auf vielen Seiten auftauchen, ist das kein Zufall, sondern eine Folge davon, dass die Zahl der Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis begrenzt ist. Ein Vergleich dieser Anbieter ist ein Vergleich innerhalb eines kleinen Feldes, und wer einen elften, ganz neuen Namen sucht, sucht mit hoher Wahrscheinlichkeit außerhalb der Whitelist.
Die Deckung der Liste endet hier und hat eine sichtbare Kante: Zu den zehn Anbietern nennt die Whitelist Erlaubnisdaten und Veranstalter, aber kein Enddatum. Das gibt es dort nicht, weil eine Erlaubnis fünf Jahre läuft und die Liste nur Erteilungen zeigt. Wer wissen will, ob die Erlaubnis eines Anbieters aktuell noch gilt, hat nur ein Mittel: in der Whitelist selbst nachsehen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
AdmiralBet: die Erlaubnis mit drei Daten als Ausdruck gewachsener Aufsicht
Veranstalterin von AdmiralBet ist die Greentube Betting Malta Limited. Die Sportwetten-Erlaubnis läuft seit dem 09.10.2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf AdmiralBet besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Bemerkenswert an diesem Eintrag ist die Zahl der Daten. Eine Erlaubnis, die 2020 erteilt und 2022 und 2024 erneut bestätigt oder erweitert wurde, zeigt einen Anbieter, dessen Verhältnis zur Aufsicht über mehrere Prüfzyklen dokumentiert ist. Das ist die stabilste Form, die ein Whitelist-Eintrag annehmen kann.
Die beiden Erlaubnisbereiche bleiben getrennt zu betrachten. Die Slots-Erlaubnis auf einer eigenen Domain ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln und berührt das Sportwettenangebot nicht. Wer die Marke wegen ihres Casinoangebots kennt, kennt damit noch nicht ihr Sportwettprogramm.
bet365: bekannter Name, gewöhnlicher Eintrag
Für Bet365.de führt die Whitelist die Hillside (Europe) ENC als Veranstalterin. Die Sportwetten-Erlaubnis läuft seit dem 09.10.2020, die Folgeerlaubnis datiert vom 27.12.2022.
Der Eintrag ist unspektakulär, und das ist hier die Information. Ein Name, den viele Spieler kennen, steht in derselben Liste wie jeder andere Veranstalter, mit demselben Erstdatum, demselben Ablaufzyklus und demselben fehlenden Enddatum. Die Bekanntheit einer Marke verändert die Erlaubnis nicht um einen Tag.
Für einen Spieler, der einen Anbieter sucht, bei dem er sich nicht neu orientieren muss, ist die Vertrautheit der Marke der eigentliche Wert. Die Whitelist liefert dazu nur den Rahmen, aber sie liefert ihn verlässlich.
Tipico: eine Erlaubnis mit anhängigem Gerichtsverfahren
Veranstalterin von Tipico.de ist die Tipico Co. Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Die Gesellschaft sitzt im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic zusammen mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet.
Tipico ist zugleich die Marke, um die das derzeit wichtigste Verfahren kreist. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht, Az. I ZR 90/23. In diesem Verfahren fordert ein Kläger mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Generalsanwalt Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 die Möglichkeit einer Rückzahlungspflicht für unlizenzierte Anbieter grundsätzlich bejaht.
Für einen Spieler bei Tipico ist die Einordnung eindeutig: Die Erlaubnis der Marke ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Es geht um Wetten aus den Jahren 2013 bis 2018, also um einen Zeitraum vor dem heutigen Erlaubnisregime. Wer heute bei einem Whitelist-Anbieter wettet, befindet sich nicht in der Konstellation, über die der EuGH entscheiden soll.
Tiptorro: die Erlaubnis, die im App Store nachweisbar wird
Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten; die Whitelist führt die Torro Tec Limited für Tiptorro.de mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Die Gesellschaft beschreibt sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Der Eintrag zeigt etwas, das viele Anbieter nicht zeigen: einen deckungsgleichen Namen über zwei Kanäle. Derselbe Veranstalter, der in der Whitelist steht, tritt auch im App Store auf — der Name lässt sich dort also gegenprüfen, und wer eine App installiert, kann die Angabe vorher abgleichen.
Für Spieler, die mobil wetten, ist diese Deckungsgleichheit praktisch relevant. Sie ist der einfachste Weg, eine App einem Erlaubnisinhaber zuzuordnen, und sie schließt die Lücke, die beim Installieren aus einem Store entsteht.
NEO.bet: der Name, der am schnellsten in die Irre führt
Veranstalterin von NEO.bet ist die Greenvest Betting Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Damit trägt NEO.bet, der Name, der am stärksten nach Neuling klingt, eines der ältesten Erlaubnisdaten im Feld.
Es gibt kaum ein besseres Beispiel für die Verwechslung, die diese Anbietersuche prägt. Ein Wort wie „Neo“ beschreibt eine Marktpositionierung, nicht ein Erlaubnisalter. Wer nach neuen Anbietern sucht und dabei nach Namen geht, die neu klingen, trifft mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Marke, die seit dem ersten Tag der bundesweiten Erlaubnisse dabei ist.
Der Eintrag selbst ist unauffällig und solide. Wer von einem Anbieter vor allem Beständigkeit erwartet, findet hier einen der längsten Erlaubnisverläufe der Liste — nur eben unter einem Namen, der das Gegenteil nahelegt.
Interwetten: der Anbieter mit der längsten Vorgeschichte im Feld
Für Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis läuft seit dem 02.11.2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.
Die Vorgeschichte reicht weiter zurück: Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013. Damit gehört Interwetten zu den wenigen Anbietern, deren Sportwettengeschichte vor dem GlüStV 2021 beginnt und über eine Landesregelung lief.
Wer einen Anbieter sucht, dessen Wettbetrieb nicht erst mit der bundesweiten Erlaubnis begonnen hat, findet hier die längste Kontinuität der zehn. Die Whitelist selbst kennt nur das Datum 02.11.2020; alles davor steht nicht in der Liste, sondern in der Geschichte der Marke.
ODDSET: die Erlaubnis über zwei Vertriebswege
Die ODDSET Sportwetten GmbH hat ihre Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.12.2022 erhalten. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Die Whitelist führt für Oddset.de eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 18.11.2020, die Folgeerlaubnis datiert vom 15.12.2022.
Das Neben- und Ineinander zweier Daten ist hier kein Widerspruch, sondern eine Struktur. Der Anbieter ist der einzige unter den zehn, dessen Erlaubnis ausdrücklich beide Vertriebswege umfasst — online und stationär. Für Spieler, die gelegentlich in einer Annahmestelle wetten und gelegentlich am Bildschirm, ist das ein Unterschied, den kein anderer Anbieter dieser Liste bietet.
Der Aufsichtszuschnitt bleibt derselbe. Auch ein Anbieter mit stationärem Betrieb steht unter derselben Behörde und unter denselben Regeln für Sportwetten im Internet.
Betway: der Nachzügler, der schnell nachzog
Für Betway.de führt die Whitelist die Betway Limited als Veranstalterin. Die Sportwetten-Erlaubnis läuft seit dem 09.03.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 02.10.2026.
Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt die Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt. Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021.
Die beiden Erlaubnisbereiche liegen hier fast fünf Jahre auseinander: Sportwetten seit 2021, virtuelle Automatenspiele erst seit dem 2. Oktober 2026 — dem Datum, das auch den Stand der Whitelist markiert. Das ist ein Anbieter, der sein Sportwettengeschäft lange vor seinem Automatenspielgeschäft aufgebaut hat. Für die Bewertung des Sportwettenangebots ist diese Reihenfolge die aussagekräftigere Information als jede Werbeaussage.
bpremium: die Erlaubnis unter einem Namen, den man kennt
Betreiberin von BPremium ist die Ladbrokes (Deutschland) Ltd mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, geführt unter der Registernummer C92799 nach der Nutzungsbedingungen-Fassung vom 3. April 2023. Die Whitelist führt für Bpremium.de eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.
Zwischen Marke und Betreibergesellschaft liegt hier die größte Distanz der zehn: Der Name bpremium lässt die Konzerngesellschaft dahinter nicht erahnen. Die Whitelist löst diese Verbindung auf, und sie ist der einzige Ort, an dem sie verlässlich nachzulesen ist.
Wer die Registernummer und den Sitz der Gesellschaft kennt, kann den Anbieter rechtlich einordnen. Für die Frage, an wen man sich bei einem Problem wendet, ist das kein Detail, sondern die Adresse.
Wettarena: ein Betreiber für zwei Marken desselben Feldes
Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Die Whitelist führt für Wettarena.de eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022.
Dieselbe Gesellschaft steht in der Whitelist auch als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de, mit dem Erstdatum 22. April 2026. Ein Betreiber, zwei Marken, zwei Erlaubnisdaten — und ein Zeitunterschied, der zeigt, wie ein Anbieter seinen Marktzugang über Jahre hinweg erweitert.
Wer zwischen Wettarena und bet3000 schwankt, schwankt nicht zwischen zwei Veranstaltern. Es ist derselbe Erlaubnisinhaber mit zwei Auftritten, und dieser Umstand ist bei der Wahl des Anbieters die wichtigere Information als das Erscheinungsbild der beiden Seiten.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland
Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Am Erlaubniseintrag in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort stehen Veranstalter, Erlaubnisdatum und die genaue Domain, für die die Erlaubnis gilt. Steht die Marke nicht in der Liste, ist sie nicht erlaubt — unabhängig von jeder Konzession im Seitenfuß.
Was bedeutet es für mich, wenn ein Anbieter nicht auf der Whitelist steht?
Dann fehlen Erlaubnis, Anbindung an OASIS und LUGAS, deutsche Aufsicht und deutscher Rechtsweg. Höhere Limits sind möglich, weil niemand sie begrenzt. Die Behörde hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht automatisch.
Welche Rolle spielen OASIS und das Einzahlungslimit von 1.000 €?
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8 und 8a GlüStV, abgefragt bei Registrierung und Login; eine Sperre dauert mindestens drei Monate, ohne Zeitangabe mindestens ein Jahr. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt nach § 6c Abs. 1 über alle Anbieter hinweg.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote oder Auszahlung aus?
Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Wettende. Bemessungsgrundlage ist der Einsatz abzüglich der Steuer, das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Wie ein Anbieter sie in seine Quote einrechnet, entscheidet er selbst; verbindlich steht das nur in seinen eigenen Bedingungen.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei einem Willkommensangebot?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Der GlüStV setzt keinen Sportwettenbonus fest und begrenzt keinen. Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist und Höchstgewinn stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Betreibers und sind vor der Annahme des Angebots zu prüfen.
Vergleich – Freiwette
Inhalt erstellt vom Team «Freiwette»
