Die besten Wettanbieter ohne SCHUFA 2026: Zehn Anbieter, ein Prüfverfahren und ein Limit, das jeden trifft

Updated Oktober 2026
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„Ohne SCHUFA“ ist der Satz, mit dem eine ganze Gattung von Wettseiten um Kunden wirbt. Er klingt nach einem Umweg um eine Hürde. Er ist in Wahrheit eine Wegbeschreibung dorthin, wo es keine Erlaubnis gibt. Wer in Deutschland Sportwetten abschließen will, kommt an einer Identitätsprüfung nicht vorbei — und die Frage, ob dabei Daten der SCHUFA herangezogen werden, ist eine Detailfrage innerhalb dieses Verfahrens, nicht sein Gegenteil. Genau hier setzt dieser Vergleich an.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die I.B.C.

Alle Angaben zum regulatorischen Rahmen, zu den Erlaubnissen und zu den Prüfverfahren wurden am 30. Oktober 2026 gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und gegen die veröffentlichten Bedingungen der Anbieter abgeglichen.

Warum „ohne SCHUFA“ in Deutschland ein Widerspruch in sich ist

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verlangt von jedem Veranstalter, der Sportwetten im Internet anbieten darf, dass er seine Kundinnen und Kunden vor dem ersten Einsatz identifiziert. Das ist keine Kulanzleistung, keine Serviceentscheidung und kein Verhandlungsgegenstand. Es ist eine Erlaubnisbedingung. Eine Seite, die mit dem Verzicht auf diese Prüfung wirbt, sagt damit über sich selbst mehr aus als über ihr Produkt: Sie arbeitet nicht mit deutscher Erlaubnis.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Auf der Whitelist der GGL ist für Neobet die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Was unter dem Stichwort „SCHUFA“ verhandelt wird, ist eine Teilmenge davon. Auskunfteien sind eine von mehreren Quellen, aus denen Anbieter Daten zur Identitätsfeststellung ziehen. Ob ein bestimmter Veranstalter die SCHUFA einschaltet, steht in seinen eigenen Bedingungen — nicht in einem Gesetz, nicht in einer Verordnung, und schon gar nicht in einer Werbeanzeige. Die Datenbank, die der Gesetzgeber für relevant hält, heißt anders: OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Wer wissen will, ob er bei einem Anbieter überhaupt spielen darf, muss nicht die SCHUFA fragen, sondern OASIS.

Hier liegt der Kern des Missverständnisses, das diese ganze Nische am Leben hält. Die SCHUFA beantwortet die Frage, ob jemand kreditwürdig ist. Sie beantwortet nicht die Frage, ob jemand spielberechtigt ist. Das sind zwei verschiedene Auskünfte über zwei verschiedene Dinge, und die Werbung für „Wetten ohne SCHUFA“ lebt davon, sie zu verwechseln.

Auskunftei, Bankkonto, Ausweis: drei Wege zur selben Feststellung

Die Verfahren unterscheiden sich, das Ziel nicht. Der eine Anbieter prüft über die Kontoverbindung, der andere über ein Ausweisdokument, der dritte behält sich vor, eine Auskunftei einzuschalten.

Winamax arbeitet bei der Registrierung mit der SCHUFA-IBAN-Methode: Geprüft wird, dass der Spielende Inhaber eines deutschen Bankkontos ist, wofür die IBAN anzugeben ist; geprüft wird lediglich, ob der Spielende Inhaber dieses Kontos ist. Das ist eine reine Inhaberschaftsprüfung, keine Bonitätsabfrage — ein Unterschied, der in der öffentlichen Debatte regelmäßig untergeht. Stimmen die Angaben nicht überein, lassen sie sich in einem nächsten Schritt korrigieren.

Die I.B.C. Sportsbetting Limited, Betreiberin von Wettarena, behält sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 13 Absatz 2) vor, Kundendaten unter anderem bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zur Identitätsprüfung verifizieren zu lassen. Das ist die Offenlegung einer Möglichkeit, nicht die Ankündigung eines Standardvorgangs. Wer genau wissen will, was mit seinen Daten passiert, liest diesen Absatz bei seinem Anbieter — dort steht es verbindlich.

Die Gemeinsamkeit aller Verfahren: Am Ende steht eine bestätigte Person mit einem Konto in ihrem eigenen Namen. Was fehlt, wenn ein Anbieter darauf verzichtet, ist nicht Bürokratie, sondern der Mechanismus, der Altersgrenze, Sperrabgleich und Einzahlungslimit überhaupt erst greifen lässt.

Was die Prüfung tatsächlich kostet

Zeit. Das ist die ehrliche Antwort, und sie ist die einzige, die eine Rolle spielt. Vor der abgeschlossenen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 €, und er darf in dieser Zeit keine Auszahlungen leisten. Wer sich anmeldet, einzahlt und sofort gewinnen will, stößt genau hier an — nicht an einer SCHUFA-Auskunft, sondern an einer Frist.

Die zweite Kostenposition ist unbequemer und wird selten ausgesprochen: Der Verzicht auf die Prüfung ist der Verzicht auf den Anspruch, den eine geprüfte Identität mit sich bringt. Wer auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keinen Zugang zu OASIS — weder als Schutzmechanismus noch als Sperre, die ihn vor sich selbst bewahrt. Er hat höhere Limitmöglichkeiten, weil ihn niemand bremst. Er hat aber auch keinen deutschen Rechtsweg, wenn die Auszahlung hakt.

Dazwischen liegt ein Punkt, an dem sich die Geister scheiden und an dem die GGL selbst nachgeholfen hat: Am 17. September 2026 warnte die Behörde Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Eine Warnung dieser Art kommt nicht aus Fürsorglichkeit, sondern weil sich Verbraucher beschwert haben.

Was die Erlaubnis regelt: Erlaubnis, Whitelist und Zulassungsgrenzen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ist die Aufsichtsbehörde, die die bundesweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet erteilt und die diese Erlaubnis auch überwacht und mit Bußgeldern durchsetzt. Der Rahmen ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Fassung, die seit dem 1. Juli 2021 gilt. Die Steuer ist übrigens nicht Sache der GGL — dafür ist das Finanzamt zuständig.

Der einzige belastbare Test, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat, ist die Whitelist, die die Behörde nach § 9 Abs. 8 GlüStV veröffentlicht. Der Stand vom 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge aus: 27 Erlaubnisinhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich für Pferdewetten, sowie drei Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten anbieten dürfen. Jede dort gelistete Domain ist eine .de-Domain, was aber umgekehrt nichts beweist: Eine .de-Adresse allein sagt über eine Erlaubnis gar nichts.

Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre. Auf der Whitelist stehen nur Erteilungsdaten, niemals ein Enddatum — wer dort ein Ablaufdatum zu sehen glaubt, hat es sich dazugedacht.

Wichtiger für den Alltag ist eine Unterscheidung, die auf den Anbieterseiten selbst gern verwischt wird: Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird, darf Sportwetten annehmen. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, für Poker oder für Casino-Spiele ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln. Wer bei einem Anbieter Sportwetten abschließen will, muss also nicht die Marke prüfen, sondern die konkrete Domain.

Wettprogramm: was überhaupt gewettet werden darf

Festquotenwetten sind erlaubt — auf den Ausgang eines Ereignisses, auf einen Abschnitt daraus und auf Ereignisse während desselben, jeweils als Einzel- oder Kombinationswette. Und nur in den Wettarten, die die GGL zugelassen hat; die Gesamtheit dieser Wettarten ist das Sportwettprogramm. Das klingt großzügiger, als es ist.

Live-Wetten unterliegen einer harten Einschränkung. Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten gesetzt werden, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt. Der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis nicht. Der nächste Korb im Basketball nicht.

Gesperrt sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind — wobei die Behörde in ihrer Praxis Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich zählt. Ebenfalls gesperrt: manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.

Zwei Punkte, die in der Nische regelmäßig falsch erzählt werden, gehören hier klar benannt. Erstens E-Sport: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind — E-Sport ist nicht als Sport anerkannt, und eine erlaubte E-Sport-Wette existiert in Deutschland nicht, auch wenn eine Anbieterseite einen entsprechenden Menüpunkt führt. Zweitens Cash Out: Dazu existiert keine gesetzliche oder behördliche Regelung. Cash Out ist, wo es angeboten wird, ausschließlich eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzlicher Höchstbetrag pro einzelne Wette existiert im Sportwettenbereich nicht.

Die Steuer, die im Preis steckt

Auf Sportwetten liegt die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes: 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, der bezahlt wird, abzüglich der Steuer selbst“. Das entspricht rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Betrags, weil 5,3 geteilt durch 105,3 gerechnet wird. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden.

Ob und wie ein Anbieter diese Steuer weitergibt, ist seine eigene Entscheidung. Wer wissen will, wie sein Anbieter damit umgeht, liest dessen Bedingungen. Steuer gezahlt zu haben ist jedenfalls kein Nachweis einer Erlaubnis: Die Steuer trifft auch nicht erlaubte Veranstalter.

Der genaue Betrag, der auf dem Einsatz landet

Nirgends ist der Preis einer Wette konkreter als im Quotenschlüssel eines Marktes. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt, und der Rest ist die Marge des Anbieters. Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 liefert einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) — also rund 95 %. Die Marge liegt damit bei rund 5 %. Dieses Beispiel ist eine Illustration und keine bei einem Anbieter abgerufene Quote; es zeigt nur, was eine runde Quote bedeutet.

Wer das auf sein eigenes Spiel überträgt, kommt zu einem Ergebnis, das unbequem ist. Bei einem Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, das einmal vollständig über diesen Markt gesetzt wird, ergibt sich ein statistischer Erwartungswert von rund 50 €, der in der Marge verschwindet — unter der Annahme, dass tatsächlich der komplette Betrag auf diesen einen Markt gesetzt wird. Wird derselbe Betrag über mehrere Märkte verteilt, deren Margen zwischen 4 und 6 % liegen, verschiebt sich dieser Wert je nach Markt auf einen Bereich von etwa 40 € bis 60 € pro Monat. Das ist kein Verlustversprechen und keine Prognose für den einzelnen Spieler; es ist der Durchschnitt über viele Wetten unter dieser Annahme. Als Dauerposten über ein Jahr liest sich die Zahl anders als als Fußnote.

Spielerschutz: was eine geprüfte Identität erst ermöglicht

Wer sich die Identitätsprüfung als Hürde wegdenkt, denkt die Schutzmechanismen gleich mit weg. Das ist keine Polemik, sondern eine Konsequenz der Konstruktion: Altersgrenze, Sperrabgleich und Einzahlungslimit greifen nur, wenn die Person feststeht, auf die sie angewendet werden.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Auf der Whitelist der GGL ist für Leo Vegas die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024.

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt. Ein Konto pro Anbieter, voll verifiziert. Vor Abschluss der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen.

Das Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat und zwar über alle Anbieter hinweg — durchgesetzt wird es über die LUGAS-Limitdatei. Erhöhen lässt sich dieses Limit nur unter einer Bedingung, die selten vollständig zitiert wird: Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf einem einzelnen Spielenden ein höheres Limit setzen — bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler — aber nur auf nachprüfbaren Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Eigenerklärung reicht dafür nicht. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 7 Tagen.

Der Verzicht auf paralleles Spielen ist ebenfalls geregelt; die Aktivitätsdatei überwacht das. OASIS als bundesweites Sperrsystem wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens 3 Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, andernfalls mindestens 1 Jahr. Der Panikbutton löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Seiten sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen — weder der eine noch der andere Mechanismus existiert dort.

Zahlungswege und die Frage nach Anonymität

Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Wettmarkt heraushält — nicht eine einzelne Anbietervorschrift, sondern die Kombination aus Kontoidentität und Einzahlungslimit.

Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache; Verbindliches dazu steht in seinen Bedingungen. Festgehalten werden kann, was für alle Erlaubnisinhaber gleichermaßen gilt: Das Guthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird es innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.

Eine Kontoschließung ist damit der einzige Moment, in dem ein Spieler wirklich misst, wie flüssig ein Anbieter ist. Wer sein Guthaben dort lässt, weil die Quoten stimmen, merkt erst beim Aussteigen, wie lange das dauert.

Ein Einzahlungslimit verstehen, bevor man es braucht

Das 1.000-Euro-Limit ist kein Verbot und keine Sperre. Es ist eine Voreinstellung, die greift, solange niemand sie anfasst — und sie gilt anbieterübergreifend, nicht pro Seite. Wer bei drei Anbietern spielt, hat nicht dreimal 1.000 €, sondern einmal 1.000 € in Summe. Genau das ist der Punkt, an dem die LUGAS-Limitdatei ihren Sinn erweist und an dem viele Spieler falsch planen.

Heraufsetzen geht nur mit Nachweis, Herabsetzen sofort. Wer sein Limit senken will, wartet nicht. Wer es erhöhen will, wartet mindestens sieben Tage — und braucht Unterlagen, die seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen. Eine Erhöhung ist also nichts, was man in einem Moment des guten Gefühls erledigt.

Praktisch heißt das: Die richtige Zeit, sich mit dem eigenen Limit zu beschäftigen, ist der Kontakt mit dem Spiel und nicht der Moment, in dem die Wette schon platziert werden soll. Wer zu Beginn einen Betrag festlegt, den er wirklich entbehren kann, braucht das Limit später nie — und muss es nicht mit Unterlagen bei seinem Anbieter beantragen.

Zehn Anbieter im Vergleich: Verfahren, Dauer, Zahlungswege und Kosten

Die Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach der Frage, die diesen Vergleich trägt: nicht, wer die größte Quote zeigt, sondern wer unter welcher Erlaubnis arbeitet, wer hinter der Domain steht, seit wann die Erlaubnis läuft und welches Prüfverfahren den Zugang regelt. Die beiden Gruppen — Erlaubnisinhaber und Anbieter ohne deutsche Erlaubnis — sind strikt getrennt.

Anbieter Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit Prüfverfahren
Bet3000 Erlaubnisinhaber I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
NEO.bet Erlaubnisinhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
AdmiralBet Erlaubnisinhaber Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
MERKUR BETS Erlaubnisinhaber Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
Tiptorro Erlaubnisinhaber Torro Tec Limited 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
DAZN Bet Erlaubnisinhaber DZBT Operations Limited 22.08.2023 Identitätsprüfung nach Erlaubnisbedingung
Boomerang Bet nicht gelistet — — keine deutsche Prüfung, kein OASIS, kein LUGAS
Allyspin nicht gelistet — — keine deutsche Prüfung, kein OASIS, kein LUGAS
Sportaza nicht gelistet — — keine deutsche Prüfung, kein OASIS, kein LUGAS
Playzilla nicht gelistet — — keine deutsche Prüfung, kein OASIS, kein LUGAS

Die sechste Spalte erzählt die eigentliche Geschichte. Bei den sechs Erlaubnisinhabern ist das Prüfverfahren keine Wahl, sondern die Konsequenz aus der Erlaubnis — es steht dort, weil es zu jedem von ihnen gehört, und nicht, weil sie es sich ausgesucht hätten. Bei den vier Anbietern ohne Whitelist-Eintrag gibt es kein deutsches Verfahren, keinen Anschluss an OASIS und keinen an LUGAS. Was bleibt, ist eine Seite, die den Zugang ohne Prüfung erlaubt. Was fehlt, ist derselbe Mechanismus — nur ohne die Schutzseite, die er sonst mitbringt.

Wo die Spalte zum Erlaubnisinhaber leer bleibt, ist das kein Versäumnis der Erhebung. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gibt es schlicht keinen Erlaubnisinhaber und kein Erlaubnisdatum; die Bereiche bleiben getrennt, statt eine Zuständigkeit zu erfinden.

Der Weg, den ein Konto nimmt, bevor die erste Wette steht

Anmelden, Angaben machen, Identität bestätigen lassen, dann spielen. Diese Reihenfolge ist bei Erlaubnisinhabern nicht verhandelbar, und sie erklärt die häufigste Enttäuschung nach der Registrierung.

Der Ablauf stolpert an drei Stellen. Erstens bei der Kontoidentität: Wer nicht mit seinem eigenen Zahlungskonto einzahlt, kommt hier nicht weiter. Zweitens beim Sperrabgleich: Eine bestehende OASIS-Sperre fällt bei Registrierung oder Login auf, und dann ist das Konto zu — unabhängig davon, wie viel Mühe in der Anmeldung steckte. Drittens bei der Frist: Bis zur erfolgten Verifizierung ist bei höchstens 72 Stunden, 100 € Einzahlung und keiner Auszahlung Schluss.

Wer einen Anbieter ausprobiert, sollte deshalb die Verifizierung sofort anstoßen und nicht erst, wenn die Auszahlung fällig ist. Die Dauer der Verifizierung ist eines der wenigen Merkmale, an denen sich Anbieter tatsächlich unterscheiden, und sie fällt in dem Moment auf, in dem man sie nicht mehr korrigieren kann.

Bet3000: die jüngste Erlaubnis im Feld und was sie über den Anbieter sagt

Als Veranstalter der Sportwetten unter Bet3000 führt die GGL die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Erlaubnis für die Domain ist mit dem Erstdatum 22. April 2026 verzeichnet. Bet3000 ist damit der jüngste Whitelist-Eintrag in dieser Auswahl — jünger als jede andere Sportwetten-Erlaubnis im Feld.

Was bedeutet ein frisches Erstdatum einem Spieler? Zunächst nur eines: Der Anbieter unterliegt dem Regime von Anfang an, mit der vollen Identitätsprüfung, dem Anschluss an OASIS und LUGAS und dem Standardlimit. Etwas anderes lässt die Erlaubnis nicht zu. Wer auf einer jungen Erlaubnis spielt, spielt nicht risikoreicher, was die Zulassung angeht — er spielt bei einem Anbieter, dessen Abläufe noch nicht über Jahre eingeschliffen sind.

Praktisch relevant wird das bei der Verifizierung. Ein Haus, das seit 2020 verifiziert, hat einen Prozess. Ein Haus mit einer Erlaubnis aus dem Frühjahr 2026 baut ihn gerade auf. Wer Bet3000 zuerst ausprobiert, sollte die Identitätsprüfung direkt nach der Registrierung anstoßen und den Verlauf beobachten, statt sie bis zur ersten Auszahlung liegen zu lassen.

Interessant ist außerdem der Name hinter der Domain: Die I.B.C. Sportsbetting Limited ist im Feld doppelt vertreten, weil sie auch hinter Wettarena steht — jenem Haus, das sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehält, Kundendaten unter anderem bei der SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden zur Identitätsprüfung zu verifizieren. Wer die SCHUFA-Frage bei Bet3000 für sich klären will, findet die Antwort deshalb nicht auf einer Vergleichsseite, sondern in den Bedingungen des Betreibers.

Das Datum sagt nichts Schlechtes über Bet3000. Es sagt aber, dass die Routine, die andere Häuser über Jahre aufgebaut haben, hier noch frisch ist.

NEO.bet: sechs Jahre Whitelist und eine Betreiberin aus Malta

NEO.bet wird auf der Whitelist der GGL von der Greenvest Betting Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Das Erstdatum liegt damit nah am Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 beziehungsweise in der Übergangsphase davor — NEO.bet gehört zu den Häusern, die von Anfang an im regulierten System mitgespielt haben.

Kein anderer Anbieter in dieser Zehnergruppe reicht für seine Sportwetten-Erlaubnis weiter zurück. Für den Spieler ist das vor allem ein Hinweis auf Eingespieltheit: Wer seit 2020 in Deutschland verifiziert, hat Hunderte Abläufe hinter sich, jede Variante der Inhaberschaftsprüfung gesehen und eine Vorstellung davon, welche Nachweise in welcher Reihenfolge abgefragt werden.

Die Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 ändert an diesem Bild wenig, ist aber ein Beleg dafür, dass die Erlaubnis nicht ruht. Auf der Whitelist stehen nur Erteilungsdaten und kein Enddatum; dass nach zwei Jahren eine Folgeerlaubnis erteilt wurde, zeigt, dass das Verfahren lebendig geführt wird.

Nüchtern betrachtet ist NEO.bet der Anbieter mit der längsten nachweisbaren Zulassungshistorie im Feld — und das ist in einer Nische, in der ständig neue Marken mit altem Anstrich auftauchen, eine Information, die man beim Ordnen der Optionen nicht überliest.

AdmiralBet: eine Erlaubnis, mehrere Erweiterungen und klare Trennlinien

Für AdmiralBet führt die GGL die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.

AdmiralBet ist damit das deutlichste Beispiel für eine Unterscheidung, die dieser Vergleich mehrfach braucht: Sportwetten und virtuelle Automatenspiele sind zwei getrennte Erlaubnisse mit zwei getrennten Regelsätzen. Wer die Erlaubnis für slots.admiralbet.de sieht, hat damit noch nichts über die Sportwetten-Domain bewiesen — und umgekehrt. Für den Zugang zu Sportwetten zählt ausschließlich die Erlaubnis, die unter der Sportwetten-Domain geführt wird.

Was diese Struktur dem Spieler bedeutet, ist mehr als Formalität. Das Einzahlungslimit, die Einschränkungen des Live-Wettprogramms und der Sperrabgleich gehören zum Sportwetten-Regime. Ein Casino-Limit ist kein Wett-Limit, und die Erlaubnis für slots.admiralbet.de ist keine Erlaubnis für Wetten. Wer bei AdmiralBet sowohl Casino als auch Sportwetten nutzt, sollte die beiden Bereiche gedanklich getrennt halten, weil sie es rechtlich auch sind.

Die drei Daten — 2020, 2022, 2024 — ergeben zusammen die längste Erweiterungskette im Feld. Ein Betreiber, der mehrfach nachjustiert hat, kennt das Aufsichtsverfahren aus der Praxis. Viel mehr lässt sich daraus nicht ableiten, und es wäre unehrlich, mehr hineinzulesen: Auf der Whitelist steht die Erlaubnis, nicht die Nutzerfreundlichkeit.

MERKUR BETS: drei Domains, ein Betreiber und eine implizite Empfehlung

Unter MERKUR BETS ist auf der Whitelist der GGL die Merkur Bets Malta Limited geführt, mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis für die Domain ist seit dem 6. November 2023 verzeichnet. Dasselbe Unternehmen ist dort außerdem mit den Sportwetten-Domains MERKUR BETS und Xtip gelistet (erstmals 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022) sowie für Merkur Slots mit Sportwetten ab 6. November 2023.

Der eigentliche Wert dieser Konstellation liegt nicht in der Zahl der Domains, sondern darin, was sie beim Vergleich erspart. Wer die SCHUFA-Frage, die Identitätsprüfung oder die Zahlungswege eines Hauses beurteilen will, muss den Betreiber beurteilen, nicht die Marke. Bei mehreren Domains unter einem Erlaubnisinhaber gelten dieselben Erlaubnisbedingungen — dreimal angemeldet zu sein ist dreimal derselbe Betreiber, nicht drei verschiedene Anbieter.

Genau hier verfängt die Nische am häufigsten. Ein Spieler sieht drei Marken, liest drei Bedingungen und glaubt an drei Optionen. Tatsächlich liest er einmal dieselbe Identitätsprüfung. Wer in einem direkten Vergleich drei Häuser desselben Betreibers untereinander stellt, vergleicht nichts.

Unbequem ist die Kehrseite: Ein Spieler, der seine eigenen Möglichkeiten bei diesem Betreiber einmal ausgeschöpft hat, hat sie bei allen drei Domains zugleich ausgeschöpft. Die Anzahl der Domains liegt in der Hand des Anbieters, nicht des Spielers.

Die Betreibergesellschaft ist damit das aussagekräftigste Feld in der ganzen Tabelle — aussagekräftiger als das Erteilungsdatum und aussagekräftiger als die Marke im Kopf der Seite.

Tiptorro: eine App, ein Betreiber aus Malta und die Grenzen der Selbstauskunft

Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta angeboten. Diese beschreibt sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und verweist auf die Whitelist.

Diese Selbstbeschreibung ist sympathisch formuliert und überprüfbar, was sie von den meisten Marketingzeilen unterscheidet: Betreiber Torro Tec Limited, Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro seit dem 30.06.2021, Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Wer sie nachprüfen will, tut das an einer einzigen Stelle und nicht auf der Anbieterseite. Der Hinweis auf die Whitelist ist kein Beweis — aber die Whitelist ist es.

Eine Selbstauskunft bleibt eine Selbstauskunft, auch wenn sie zutrifft. Der Punkt ist für den Spieler deshalb praktisch: Ein Anbieter, der über den Store vertrieben wird, ist nicht automatisch anders reguliert als einer über eine Website. Die Erlaubnis hängt an der Domain und am Betreiber, nicht am Vertriebsweg. Wer im App Store eine Wett-App sieht, hat damit noch keine geprüfte Fassung.

Für die Praxis folgt daraus dieselbe Reihenfolge wie bei jedem anderen Haus: erst Whitelist prüfen, dann registrieren, dann verifizieren lassen.

DAZN Bet: Erlaubnis 2023 und ein Name aus dem Sportstreaming

Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter DAZN Bet, hat ihren Sitz in Zebbug, Malta. Die GGL verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für die Domain seit dem 22. August 2023.

Der Name verrät die Herkunft: DAZN ist als Sportstreaming-Marke bekannt, und der Wettableger arbeitet unter der Erlaubnis eines eigenen Betreibers mit eigenem Firmensitz. Für den Vergleich ist die entscheidende Frage nicht, wem die Marke gefällt, sondern wer die Wette veranstaltet. Das ist hier gesellschaftsrechtlich ein eigenes Unternehmen.

Ein Bekanntheitsgrad aus einem anderen Geschäft ist im Vergleich der schwächste verfügbare Anhaltspunkt. Er sagt nichts über Zahlungswege, nichts über das Verhalten im Streitfall und nichts über die Dauer der Verifizierung. Was überprüfbar ist, steht auf der Whitelist: Betreiber, Sitz und Erlaubnisdatum. Der Rest ist Markenpflege.

Das Erlaubnisdatum vom 22. August 2023 ordnet DAZN Bet in die mittlere Generation dieser Auswahl ein — nicht so frisch wie der jüngste Eintrag, nicht so eingespielt wie die Häuser aus dem Jahr 2020.

Die vier Anbieter ohne deutsche Erlaubnis

Diese vier Häuser stehen hier, weil deutsche Spieler ihnen begegnen, und aus keinem anderen Grund. Keines davon befindet sich auf der Whitelist der GGL, keines hat eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, und keines ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Das Anbieten von Sportwetten an Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung. Diese Einordnung ist keine Empfehlung und keine Abwertung nach Sympathie — sie ist der Rechtsstand.

Der entscheidende Kostensatz liegt nicht in den Quoten dieser Häuser, sondern in dem, was fehlt. Es fehlt der Sperrabgleich: Wer sich dort selbst sperren lässt, sperrt sich bei einem Betreiber und nicht im deutschen System. Es fehlt das LUGAS-Limit: Es gibt kein anbieterübergreifendes 1.000-Euro-Limit, das einen bremst. Und es fehlt der deutsche Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Höhere Limits klingen nach Freiheit. Sie sind in Wahrheit die Abwesenheit des Mechanismus, der einen schützt, wenn man ihn braucht.

Die GGL ist hier nicht untätig. Sie warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten. Aufsichtsrechtlich stehen Verbote, Zahlungsblockaden und Netzsperren zur Verfügung. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und die Frage liegt seit dem Vorverfahren beim Europäischen Gerichtshof: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht — der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hält Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten; eine Ausnahme sieht er, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Rückzahlungsanspruch ist damit niemandem versprochen.

Boomerang Bet: In-Play und E-Sport ohne Sperrabgleich

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist; die Erlaubnis wird von dritter Seite mit Curaçao angegeben, was in Deutschland keine Bedeutung hat.

Der Menüpunkt „Esports“ ist für deutsche Spieler der aufschlussreichste Eintrag der ganzen Seite. Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein Anbieter, der ein E-Sport-Wettangebot führt, kann in Deutschland keine Erlaubnis dafür haben — die Existenz dieses Bereichs ist kein Zufall, sondern die sichtbare Konsequenz der fehlenden Erlaubnis.

Wer In-Play spielen will, findet bei einem Haus ohne deutsche Erlaubnis mehr Märkte, als das Live-Wettprogramm nach dem Glücksspielstaatsvertrag zulässt: während eines laufenden Ereignisses ist legal nur das Endergebnis oder eine seltene Komponente wie das nächste Tor oder der nächste Satz erlaubt, nicht der nächste Punkt im Tennis und nicht der nächste Korb im Basketball. Die zusätzliche Auswahl ist genau das, was die Erlaubnis nicht hergibt. Bezahlt wird sie mit dem Sperrabgleich, den ein Haus ohne Whitelist-Eintrag nicht anbieten kann.

Für Spieler, die ausdrücklich Sportarten abseits des Fußballs suchen, ist die Versuchung nachvollziehbar. Nachvollziehbar ist auch der Preis: kein OASIS, kein LUGAS, kein deutscher Rechtsweg.

Allyspin: ein breites Sportangebot und dieselbe fehlende Anbindung

Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Auch Allyspin fehlt auf der Whitelist; als Erlaubnis wird von dritter Seite Curaçao genannt, ohne Bedeutung für Deutschland.

Zur Frage der virtuellen Sportarten ist an dieser Stelle nichts festzustellen: Dazu, wie virtuelle Sportarten rechtlich einzuordnen sind, ist nichts erhoben, und eine Behauptung in die eine oder andere Richtung wäre erfunden. Was feststeht, ist die fehlende Whitelist-Zugehörigkeit und die daraus folgende fehlende Anbindung an OASIS und LUGAS.

Die Breite des Sportangebots ist die eigentliche Attraktion dieses Hauses. Sie ist gleichzeitig der Hinweis darauf, worauf die Auswahl abzielt: auf Spieler, die etwas suchen, das die deutschen Erlaubnisbedingungen nicht hergeben. Dass ein Angebot existiert, macht es nicht zu einem erlaubten Angebot.

Wer dort spielt, sollte wissen, wen er bei einem Streit anrufen kann. Die Antwort lautet: niemanden mit deutscher Zuständigkeit.

Sportaza: eine Betreiberin aus Anjouan und was daraus folgt

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Auf der Whitelist der GGL steht Sportaza nicht; ein Anschluss an OASIS oder LUGAS besteht nicht.

Eine Lizenznummer ist ein Beleg für ein Aufsichtsverhältnis — nur eben nicht für eines in Deutschland. Anjouan ist für einen Spieler mit deutschem Wohnsitz keine Aufsichtsinstanz, an die er sich wenden könnte. Die Nummer mag echt sein; sie hilft ihm nicht.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle nicht die Fußzeile, sondern die Tatsache, dass sie überhaupt nötig ist. Ein Anbieter, dessen Angebot in Deutschland vollständig zulässig wäre, müsste seine ausländische Regulierung nicht in den Footer schreiben. Die Angabe ist eine Selbstauskunft über eine Rechtslage, die für den deutschen Spieler keine ist, und sie steht dort, weil die Whitelist es nicht tut.

Wer dennoch dort spielt, verlässt sich auf die Kulanz eines Betreibers mit Sitz außerhalb jeder deutschen Zuständigkeit. Bei einer streitigen Auszahlung gibt es keine deutsche Stelle, die eine Frist setzt.

Playzilla: Live-Wetten ohne deutsche Erlaubnis

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Wie die anderen drei steht das Haus nicht auf der Whitelist; die Erlaubnis wird von dritter Seite mit Curaçao angegeben, ohne deutsche Bedeutung.

Live-Wetten sind bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nicht an das deutsche Wettprogramm gebunden. Das ist die Attraktion und die Gefahr in einem Satz. Ein Spieler, der während eines Tennisspiels auf den nächsten Punkt setzen will, findet dort einen Markt — und verliert im selben Moment die Möglichkeit, sich über LUGAS bremsen zu lassen oder über OASIS für eine Auszeit zu sorgen.

Dass dieselbe Seite virtuelle Sportarten führt, ändert daran nichts. Der relevante Punkt bleibt die Zulassungslage, nicht die Länge der Menüleiste.

Wer die Angebote vergleicht, sollte einen Satz mitnehmen: Zwischen „ich kann“ und „ich darf“ liegt bei diesen vier Häusern eine deutsche Behörde, die nicht zuständig ist. Genau das ist der Unterschied, den der Whitelist-Eintrag ausmacht.

Was der Bonus wirklich kostet

Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus festsetzt oder begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für einen Wettenden bedeutet das: Es gibt keine sichere Untergrenze, unter die ein Bonus nicht fallen kann, und keine Obergrenze, ab der eine Bedingung absurd wäre. Es gibt nur den Text, den er vor der Annahme lesen kann.

Deshalb lohnt es, die Struktur einer Bonusbedingung im Kopf zu haben, auch wenn an dieser Stelle keine konkreten Beträge eines Anbieters stehen. Eine Freiwette, bei der der Einsatz nicht mit ausgezahlt wird, ist nicht der Nennbetrag wert. Sie ist weniger wert, weil bei einem Treffer nur der Gewinnanteil bleibt — und noch weniger, weil die Marge des Marktes diesen Gewinn zusätzlich schmälert. Der Wert einer solchen Freiwette auf einem Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 95 % liegt spürbar unter ihrem Nennbetrag; wie weit darunter, entscheidet die Quote, auf die man sie setzt.

Umsatzbedingungen arbeiten ähnlich unsichtbar. Wer einen Bonus freispielen muss, wettet oft ein Vielfaches des Betrags, und jede einzelne Wette trägt die Marge des Marktes. Der statistische Erwartungswert dieser Umsätze ist ein Kostenposten, der in keiner Werbung steht. Bei einem Umsatz von mehreren Tausend Euro und einer Marktmarge von rund 5 % liegt der rechnerische Durchschnittsverlust im dreistelligen Bereich — und zwar als Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Prognose für den einzelnen Spieler.

Zwei Bedingungen entscheiden darüber, ob aus einem Bonus ein Nachteil wird. Die Mindestquote: Nur Wetten ab dieser Quote zählen überhaupt für den Umsatz, und je höher sie liegt, desto weniger geeignete Märkte gibt es. Die Frist: Eine Umsatzbedingung, die in wenigen Tagen zu erfüllen ist, verleitet zu Wetten, die man sonst nicht platzieren würde. Beides steht in den Bedingungen, und beides liest sich dort deutlich schwerer, als es sich anfühlt, wenn man die Wette schon platziert hat.

Ein letzter Punkt, der in der ganzen Nische gilt: Ob und wie ein Anbieter überhaupt Bonusangebote macht, ist seine eigene Sache. Der Gesetzgeber verlangt es nicht, verbietet es nicht und begrenzt es nicht. Was er verlangt, ist die Trennung von Werbung und Wettbetrieb — nur Erlaubnisinhaber dürfen werben, und für Sportwetten gilt unter anderem, dass keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf demselben Kanal zulässig ist.

Wie man einen Anbieter selbst prüft, bevor man sich anmeldet

Der eigene Blick auf die Whitelist ist die einzige Prüfung, die ein Spieler selbst vornehmen kann, und sie dauert kürzer als das Lesen dieser Seite. Die Behörde veröffentlicht die Übersicht der erlaubten Anbieter; dort steht für jede Domain, wer Betreiber ist und seit wann die Erlaubnis läuft. Wer dort eine Domain nicht findet, hat die Antwort bereits.

Auf drei Dinge lohnt der genaue Blick. Erstens die Domain, nicht die Marke: Nur die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführte Domain darf Sportwetten annehmen. Zweitens der Betreiber: Häuser mit mehreren Domains unter einem Erlaubnisinhaber sind im Vergleich ein Haus, nicht mehrere. Drittens das Erstdatum: Es verrät, wie lange das Haus im regulierten Verfahren arbeitet, und damit, wie eingespielt seine Prüfprozesse sind.

Danach kommen die Bedingungen des Anbieters. Dort stehen die Identitätsprüfung, die akzeptierten Zahlungswege, die Bonusbedingungen und die Bearbeitungszeiten. Wer die Verifizierung sofort nach der Registrierung anstößt, merkt früh, wie der Anbieter arbeitet. Wer wartet, merkt es erst, wenn ohnehin schon Geld auf dem Konto liegt.

Und die erste Auszahlung ist der eigentliche Test. Sie zeigt, ob die Identitätsprüfung abgeschlossen war, ob das Konto auf den eigenen Namen läuft und wie lange das Guthaben bis zur Gutschrift braucht. Das ist die eine Erfahrung, die kein Vergleich und keine Werbeanzeige ersetzen kann.

Was ein Spieler dagegen nicht braucht, ist eine Auskunft über seine Kreditwürdigkeit. Die gehört nicht zu den Voraussetzungen für eine Wette in Deutschland — die geprüfte Identität gehört dazu, und das sind zwei verschiedene Dinge. Wer versteht, welche Prüfung stattfindet und wozu, kann die Anbieter danach sortieren, was ihm das Verfahren und seine Grenzen kosten.

Häufige Fragen

Wird bei der Anmeldung bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis die SCHUFA abgefragt?

Nicht generell. Ob eine Auskunftei eingeschaltet wird, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die I.B.C. Sportsbetting Limited behält sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor, Winamax arbeitet stattdessen mit der SCHUFA-IBAN-Methode, die lediglich prüft, ob der Spielende Inhaber des angegebenen deutschen Kontos ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Identitätsprüfung, nicht die SCHUFA-Abfrage.

Kann Sportwetten meine SCHUFA beeinflussen?

Für ein Spielkonto bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ist das nicht zu erwarten. Relevante Prüfungen sind dort auf die Identität gerichtet, nicht auf die Kreditwürdigkeit, und die SCHUFA-IBAN-Methode prüft nur die Kontoinhaberschaft. Verbindliche Auskunft zu einzelnen Einträgen gibt nur die Auskunftei selbst oder eine Steuerberatung; eine allgemeine Regel lässt sich seriös nicht behaupten.

Welche Prüfverfahren gibt es außer der Abfrage bei einer Auskunftei?

Mehrere Wege führen zur selben Feststellung. Ein Anbieter kann die Kontoverbindung nutzen und die Inhaberschaft prüfen, ein anderer verlangt ein Ausweisdokument, ein dritter behält sich vor, Daten bei einer Auskunftei zu verifizieren. Entscheidend ist am Ende nicht das Verfahren, sondern das Ergebnis: eine bestätigte Person mit einem Konto in ihrem eigenen Namen.

Was heißt „ohne SCHUFA“ bei Angeboten ohne deutsche Erlaubnis?

Es heißt, dass dort keine deutsche Identitätsprüfung stattfindet, weil keine deutsche Erlaubnis vorliegt. Damit fehlen zugleich der Anschluss an OASIS und an LUGAS und ein deutscher Rechtsweg bei Streit um Auszahlungen. Das Anbieten von Sportwetten an Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel. Höhere Limits sind der sichtbare Teil, das Fehlen des Sperrabgleichs der unsichtbare.

Wie hängen Identitätsprüfung, OASIS und das Einzahlungslimit zusammen?

Alle drei setzen dieselbe Feststellung voraus: Wer spielt, muss identifiziert sein. Vor abgeschlossener Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel mit 100 € Einzahlungslimit und ohne Auszahlungen zulassen. Danach gilt das Standardlimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei, und OASIS wird bei Registrierung und Login abgefragt.

Wie prüfe ich auf der Whitelist, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Die Behörde veröffentlicht die Übersicht der erlaubten Anbieter. Dort steht zu jeder Domain der Betreiber und das Erstdatum der Erlaubnis; die Whitelist ist der einzige belastbare Nachweis. Zu prüfen sind die konkrete Sportwetten-Domain und der Betreiber. Eine .de-Adresse allein beweist nichts, und eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist keine Sportwetten-Erlaubnis.

Inhalt erstellt vom Team «Freiwette»