Wettanbieter ohne Steuer – und was das Versprechen im Gewinnfall wirklich kostet
Stand: 30. Oktober 2026, geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und die Wettregeln der genannten Anbieter.

Die Sportwettensteuer in Deutschland zahlt nicht, wer wettet. Sie zahlt, wer die Wette veranstaltet. Genau deshalb ist „ohne Steuer“ kein Zustand, den ein Anbieter herstellen kann, sondern eine Entscheidung, die er trifft: Er kann die 5,3 % aus seiner eigenen Marge begleichen, den Einsatz entsprechend aufschlagen, die Quote kürzen oder den Gewinn schmälern. Vier Wege, ein Ergebnis für das Budget der Spielenden – und jedes Portal, das mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, verkauft keine Steuerfreiheit, sondern eine dieser vier Varianten unter einem Label, das besser klingt als seine Mechanik.
Wer die Mechanik kennt, kann Preise vergleichen. Wer sie nicht kennt, vergleicht Werbesätze. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet über Geld, das am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto landet oder eben nicht.
Der Steuersatz steht im Rennwett- und Lotteriegesetz: 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“. Umgerechnet sind das rund 5,03 % des Betrags, der tatsächlich vom Konto abgebucht wird. Das ist die Zahl, mit der sich rechnen lässt. Die zweite Zahl, die dabei hilft, ist kleiner und unscheinbarer: der Quotenschlüssel. Ein Markt mit drei Ausgängen zahlt nicht alles zurück, was auf ihn gewettet wurde – ein Teil bleibt beim Buchmacher, und dieser Teil liegt in jedem Preis, den ein Portal als „beste Quote“ auslobt. Steuer und Marge sind die zwei Posten, die der Kunde nie auf dem Wettschein sieht. Über den ersten reden die Anbieter gern, über den zweiten nie.
Die Rechtslage: Wer die Steuer schuldet und wer sie bezahlt
Warum ein Anbieter „steuerfrei“ sein Angebot nicht verschenken kann
Der Satz steht in den §§ 17 und 18 RennwLottG, und § 19 legt fest, dass die Steuer der Veranstalter der Wette schuldet – nicht der Spielende. Eine Ansicht, die sich hartnäckig hält, lautet: Beim Buchmacher fällt sie an, also ist sie mir als Kunde egal. Der Umweg ist nur der Anlass, nicht das Ergebnis. Eine Steuer, die ein Unternehmen abführt, ist ein Kostenposten wie Miete und Lizenzgebühr. Kostenposten landen im Preis. Die einzige offene Frage ist, in welchem.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich sind zwei verschiedene Dinge, und die Sportwettensteuer gilt nicht nur für die erlaubten Anbieter: Sie fällt auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis an. Eine abgeführte Steuer ist deshalb kein Nachweis einer Erlaubnis, und ein Portal, das sich mit ihr schmückt, sagt damit nichts über seinen Status. Der Nachweis läuft über die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), die nach § 9 Abs. 8 GlüStV geführt wird. Sie ist der einzige belastbare Test für eine Erlaubnis – wer die Liste nicht finden will, kann sich vom schönen Logo auf der Startseite täuschen lassen, aber der Schaden tritt erst bei der Auszahlung zutage.
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Steuer in dieser Form erhoben. Die Einnahmen daraus sind keine Randerscheinung: 2023 kamen 409 Millionen Euro aus Sportwetten zusammen, ein Rückgang um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr. Zehn Jahre früher, 2013, waren es 189 Millionen Euro – der Vergleich mit 2023 ergibt ein Plus von 116,8 %. Weitere zehn Jahre, weitere Diskussionen über die Höhe, und der Satz steht unbeirrt bei 5,3 %. Wer die deutsche Quote lieblos findet, kann sich daran erinnern, dass ein Teil dieses Liebreizes an der Finanzverwaltung vorbeigeht.
Was der Gesetzgeber innerhalb der erlaubten Angebote festlegt, hat ebenfalls seinen Preis. Das Wettprogramm ist begrenzt: erlaubt sind feste Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle innerhalb des Ereignisses (§ 21 Abs. 1 GlüStV), in Einzel- oder Kombiwetten – aber nur die Wettarten, die die GGL zugelassen hat. Livewetten sind enger gefasst, als die Kacheloberfläche vermuten lässt: Während eines laufenden Ereignisses geht es nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in einem Sport, in dem solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: möglich. Nächster Satz im Tennis: möglich. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nicht möglich. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren sind gesperrt, in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga dazu. Wer sein Geld auf einen Kreispokalverein setzen möchte, findet dafür im erlaubten Angebot keinen Markt.
E-Sport ist davon gar nicht betroffen: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt wird. In Deutschland existiert kein erlaubtes E-Sport-Wetten. Und Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses – nicht nach dem gefühlten Ende, sondern nach dem offiziellen.
Was eine fehlende Erlaubnis in Euro und Cent bedeutet
Ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten an Personen in Deutschland anzubieten ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten – am 17. September 2026 warnte sie konkret vor Plattformen „wie etwa Platincasino“. Wer ein solches Angebot nutzt, wettet nicht in einem Graubereich, sondern in einem, den die Aufsicht klar benennt.
Auf die Buchmacher wartet das Strafrecht: Wer Glücksspiel veranstaltet, kann nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen, Werbung dafür mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme nach § 285 StGB steht mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe im Gesetz. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht etabliert – daraus wird aber weder eine Erlaubnis noch ein Grund zur Dramatik. Dass die Behörden die Veranstalter hart anfassen, zeigen Verbote, Zahlungs- und Netzwerksperren nach § 9 GlüStV.
Zivilrechtlich ist Bewegung in die Sache gekommen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23) – der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 Euro Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist ein Zwischenstand, keine Zusage: Niemandem ist eine Rückzahlung versprochen, und wer 2017 auf einer Offshore-Seite verloren hat, sollte daraus keine Forderung ableiten. Vor Gericht zählt das Ergebnis, nicht die Schlussanträge.
Was bei den Anbietern tatsächlich ankommt, ist ein Vertrag, den man nur mit dem Anbieter hat. Bei einem Portal ohne deutsche Erlaubnis fehlen drei Dinge gleichzeitig: die Anbindung an OASIS, die Anbindung an LUGAS und der deutsche Rechtsweg bei Streit. Keines dieser drei fehlenden Elemente kostet unmittelbar Geld. Sie sorgen dafür, dass Geld, das weg ist, weg bleibt.
Wo Werbung mit „0 % Wettsteuer“ aufhört und die Pflicht anfängt
Werbung dürfen nur Erlaubnisinhaber betreiben (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Die Sperrstunde zwischen 6 und 21 Uhr aus § 5 Abs. 3 Satz 1 bezieht sich auf virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – Sportwetten ausdrücklich nicht. Wer aus dieser Regel eine Pause für Sportwettenwerbung bastelt, hat den Absatz nicht zu Ende gelesen. Für Sportwetten gelten andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3 und 6). Das GlüStV setzt für Sportwetten keinen Bonus fest und deckelt ihn auch nicht: Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein Portal kann also mit einem satten „0 %“ werben, ohne gegen ein Werbeverbot zu verstoßen – die Zahl ist eine Aussage über die Preisgestaltung, keine über einen gesetzlichen Anspruch.
Die Kontrolle über das, was tatsächlich Produkt wird, liegt bei der GGL: Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), sie beaufsichtigt und sie bußgeldet. Die Steuer ist dagegen nicht ihre Sache, sondern die des Finanzamts. Zwei Behörden, zwei Zuständigkeiten – und die Verwirrung darüber ist der Grund, warum in Foren beide Aussagen gleichzeitig auftauchen und beide sich falsch anfühlen.
Die Erlaubnis prüfen, statt an sie zu glauben
Der Weg dauert zwei Minuten und erspart eine Menge Ärger: Die Whitelist der GGL in Halle (Saale) listet nach § 9 Abs. 8 GlüStV die erlaubten Anbieter, jede Domain mit ihrem Inhaber und dem Datum der Ersterlaubnis. Der Stand vom 2. Oktober 2026 umfasst 30 Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich Pferdewetten, und drei Anbieter, die nur Pferdewetten anbieten. Jede dort geführte Domain trägt ein .de – woraus allerdings nicht folgt, dass eine deutsche Domain umgekehrt eine Erlaubnis bedeutet. Betrug mit der Endung ist billig.
Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV). Die Whitelist nennt nur Erteilungsdaten, kein Enddatum. Wer gern wissen möchte, wann eine Erlaubnis abläuft, wird dort nicht fündig – und wer ein Ablaufdatum liest, hat es erfunden.
entscheidend ist, welche Domain unter der Sportwetten-Erlaubnis steht. Eine Konzession für virtuelle Automatenspiele, für Poker oder für Casino ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln und sagt nichts über das Sportwettenangebot desselben Halters. Der Hinweis klingt pedantisch, hat aber Konsequenzen, wenn ein Portal seine Casino-Erlaubnis als Gütesiegel für den Wettbereich ausgibt. Zwei Genehmigungen, zwei Schubladen.
Spielerschutz: Was die Steuerdebatte nicht mitliefert
Warum „steuerfrei“ nichts über Verlustrisiko sagt
Ein Anbieter mit bestem Steuersatz bleibt ein Anbieter, bei dem man verlieren kann. Die Regel, die den Anbieter davon entbindet, das Verlustrisiko seiner Kunden zu tragen, steht nirgends – sie existiert nicht, weil sie auch nicht behauptet wird. Und trotzdem funktioniert die Werbung. Eine durchgestrichene Steuerzahl sieht wie ein Rabatt aus. Ein Rabatt auf etwas, das man ohnehin nicht braucht, bleibt ein Rabatt – und wer deswegen mehr wettet, hat mehr ausgegeben, nicht weniger.

Das ist keine Moralpredigt, sondern Arithmetik der Alltagskasse. Eine Wette, die mit guten Grünenden daherkommt, ist im entscheidenden Moment ein Verlust, und der Verlust ist immer vollständig. Der einzige Posten, an dem die Steuerfrage das Erleben wirklich verändert, ist der Gewinnfall – und auch dort nur in der Höhe, nicht in der Häufigkeit.
Wer sein Wetten nicht mehr unter Kontrolle hat, findet Hilfe nicht im Vergleich der Steuerlabel. Im erlaubten deutschen System gibt es dafür Werkzeuge, und sie sind aus gutem Grund nicht optional.
Die Werkzeuge, die in jedem erlaubten Konto stecken
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Ein Konto pro Anbieter, mit vollständiger Verifizierung (§ 6a): Vor der Verifizierung darf höchstens 72 Stunden gespielt werden, mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro und ohne Auszahlungen. Wer nicht versteht, warum seine Auszahlung am dritten Tag verschwunden ist, hat diesen Punkt übersprungen.
Das Einzahlungslimit beträgt standardmäßig 1.000 Euro pro Kalendermonat – über alle Anbieter hinweg, überwacht durch die LUGAS-Limitdatei (§ 6c Abs. 1). Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für eine Einzelperson ein höheres Limit setzen, bis 10.000 Euro und für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden 10.000 bis 30.000 Euro – aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung genügt dafür nicht. Absenken wirkt sofort, Anheben nach sieben Tagen. Die Wartezeit ist die eigentliche Schutzmaßnahme: Wer schnell mehr spielen will, muss sie aushalten.
Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nicht erlaubt (§ 6h, Aktivitätsdatei). Für die Sperre gibt es das bundesweite OASIS-Register (§§ 8, 8a), das bei der Anmeldung und beim Login geprüft wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst sofort eine 24-stündige Sperre aus. Und: Offshore-Seiten sind an OASIS und LUGAS nicht angebunden. Diese Werkzeuge sind – wie die Steueraufsicht – Teil des deutschen Systems, und nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis sind darin eingebunden.
Dasselbe Prinzip gilt für das Konto selbst. Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt (§ 6b Abs. 4); anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Wetten heraushält. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen Bedingungen, und die eine oder andere Empfehlung aus einem Forum führt dort in die Irre. Das Guthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6 und 7). Dieses Detail wird selten beworben, es ist aber das, was im Ernstfall zählt.
Der Blick auf die Kehrseite: Was der Schutz kostet
Der ehrliche Vergleich lässt sich in einer Zeile zusammenfassen: Offshore ist intransparent und unbequem, aber ungeschützt; Whitelist ist transparent und unbequem, aber geschützt.
Die Whitelist-Seite kostet die 1.000-Euro-Voreinstellung, eingeschränkte Live-Märkte, volle Verifizierung und das eigene Zahlungskonto für Ein- und Auszahlungen. Das sind echte Einschnitte für jemanden, der ein Vielfaches dessen bewegen will oder sein Konto bei einem Bezahldienst als Wettschatulle nutzt.
Keine dieser Maßnahmen verhindert einen Gewinn, und keine verringert ihn. Was wirklich Geld kostet, ist die Alternative: Ohne Erlaubnis gibt es kein OASIS, kein LUGAS, keine Clearingstelle für Streit – und einen Vertrag, dessen Durchsetzung an einer Grenze endet.
Die Anbieter im Vergleich: Whitelist-Status und Steuerbehandlung
| Anbieter | Whitelist-Status (Stand 02.10.2026) | Inhaber der Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit | Behandlung der Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 888sport | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | 888 Germany Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022 | — |
| Betano | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022 | — |
| Tiptorro | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Torro Tec Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 | — |
| LeoVegas | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | LVSports Limited | 21.10.2024 | — |
| AdmiralBet | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 | — |
| bpremium | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 | — |
| NEO.bet | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 | — |
| Sportingbet | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 | 5 % des Wetteinsatzes nach den Wettregeln; 5 % des Bruttogewinns bei gewonnenen Wetten |
| Sportwetten.de | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | NetX Betting Limited | 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022 | — |
| bwin | Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 23.12.2022 | — |
Dass die Spalte zur Steuerbehandlung über weite Strecken leer bleibt, ist selbst das Ergebnis. Neun der zehn Anbieter sagen in ihren öffentlich zugänglichen Bedingungen nichts darüber, wie sie die 5,3 % tragen oder weitergeben – ob die Quote gekürzt wird, der Einsatz steigt oder die Marge es schluckt, bleibt offen. Wer vergleichen will, muss den Wettschein selbst aufklappen; bei mindestens einem Anbieter ist die Steuer dort ein eigener Posten.
Und noch eine Zahl gehört zu dieser Tabelle: Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre, die Whitelist nennt aber nur Erteilungsdaten. Wer aus dem Datum 09.10.2020 ein Ablaufdatum ableitet, addiert selbst. Vier Anbieter dieser Liste teilen sich übrigens den Erteilungstag 09.10.2020: die deutsche Öffnung der Sportwettenvermittlung lief in Wellen, und wer damals zugriff, ist mit demselben Datum in der Liste wie die Konkurrenz. Für die Beurteilung eines Anbieters ist das gleichgültig. Es erklärt nur, warum mehrere Zeilen dieser Tabelle wie Kopien aussehen – sie sind es nicht, die Halter sind verschieden.
Grundlagen: Quotenschlüssel, Steuerumlage und ein Wettschein als Rechnung
Die zwei Wege, die 5,3 % loszuwerden
Trägt der Anbieter die Steuer, muss sie aus seiner Kalkulation bezahlt werden. Drei Hebel stehen dafür zur Verfügung, und sie schließen sich nicht gegenseitig aus. Der Einsatz kann durch den Kunden aufgeschlagen werden – der Wettschein zeigt dann mehr als die gewünschte Wette. Die Quote kann gekürzt werden, sodass jede Wette innerhalb desselben Markts etwas weniger zahlt. Und der Gewinn kann geschmälert werden, wobei der Verlust nur im Erfolgsfall schmerzt.

Der Unterschied zwischen den letzten beiden Varianten ist alles andere als akademisch. Der Quotenabschlag trifft jeden Wettschein, auch den verlierenden. Der Abzug am Gewinn trifft nur die, die gewinnen. Für das erwartete Ergebnis beider Varianten ist die Steuer dieselbe; für das Erleben unterscheiden sie sich wie ein Steuerbescheid von einer Anmeldegebühr.
Ein vierter Weg existiert ebenfalls: gar nichts tun und erklären, der Kunde zahle die Steuer nicht. Das ist der Marktweg, und er ist so beliebt, dass daraus ein Werbeslogan geworden ist.
In der Praxis sind die Wege oft versteckt. Ein Anbieter, der mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, kann die Kosten durch eine schlechtere Quote in den Markt eingearbeitet haben – dann zahlt der Kunde sie trotzdem, nur nicht unter dem Label. Ein Anbieter, der den Aufschlag auf den Einsatz sichtbar ausweist, ist wenigstens ehrlich über den Vorgang. Wer zwei Angebote mit unterschiedlichen Steuerlabels vergleicht, sollte deshalb nicht die Labels vergleichen, sondern den Quotenschlüssel des jeweiligen Markts. Das ist die einzige Zahl, die über die Rechnung entscheidet.
Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der an die Wetter zurückfließt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Die Marge ist 100 % abzüglich dieses Werts. Ein Markt mit dem Quotenschlüssel 95 % hat eine Marge von 5 %. Von jedem Euro, der auf diesen Markt gesetzt wird, bleibt also ein Anteil beim Anbieter, unabhängig davon, wer gewinnt.
Der Quotenschlüssel ist keine Erfindung der Portale, sondern die Rechnung, die jede Quote mitliefert. Ein 1X2-Markt mit drei Ausgängen hat seinen eigenen Schlüssel, die Tore-Wette einen anderen.
Und dieser Schlüssel ist der eigentliche Preis des Angebots. Ein „0 %“-Anbieter mit einem Schlüssel von 93 % ist teurer als ein „5,3 %“-Anbieter mit einem Schlüssel von 96 %. Das Label steht auf dem Wettschein, der Schlüssel nicht.
Das Rechenbeispiel: eine Einzelwette über 100 € bei Quote 2,00
Nehmen wir eine Einzelwette von 100 Euro zu Quote 2,00 – ein Rechenbeispiel, kein Angebot und kein Preis. Trägt der Anbieter die Steuer vollständig selbst, zahlt die Wette im Gewinnfall 200 Euro aus: 100 Euro Einsatz zurück, 100 Euro Gewinn. Der Bruttogewinn beträgt 100 Euro; vom eingesetzten Betrag wird nichts abgezogen.
Reicht der Anbieter die Steuer über die Quote weiter und kürzt sie um 5,3 %, sinkt die Quote von 2,00 auf 1,894 – die Auszahlung fällt dann auf 189,40 Euro, und das sind 10,60 Euro weniger als im ersten Fall, gerechnet auf 100 Euro Einsatz, also zwischen 5 % und 5,3 % des Auszahlungsbetrags. Genau genommen schluckt der Abschlag 5,3 % der Auszahlung, was auf den Einsatz bezogen rund 5,03 % der tatsächlich abgebuchten Summe entspricht.
Rechnet der Anbieter die Steuer auf den Einsatz auf, zahlt die Wette 105,30 Euro einzahlen – 100 Euro Wetteinsatz plus 5,30 Euro Steuer. Bei Quote 2,00 auf den Einsatz von 100 Euro ergibt das eine Auszahlung von 200 Euro. Der Vorteil der ersten Variante, bezogen auf denselben Betrag vom Konto, schrumpft dabei auf 5,30 Euro, denn für 105,30 Euro Einsatz gibt es dieselben 200 Euro wie für 100 Euro ohne Aufschlag. Bei einem Verlust schmerzt der Aufschlag am stärksten, weil auch die verlorene Wette 105,30 Euro gekostet hat.
Wer bei einem Anbieter mit Aufschlag verliert, hat also mehr verloren als bei einem, der die Steuer trägt. In diesem Fall ist der mit dem lauteren Label tatsächlich der günstigere – nur nicht wegen des nachgereichten Satzes „ohne Steuer“, sondern wegen der Auszahlung, die es bei einem Verlust nicht gibt. Auf einen Gewinn hat die Steuerdefinition keine Wirkung: Bei Quote 2,00 und einem Einsatz von 100 Euro zahlt jede der Varianten 200 Euro aus, wenn das Ereignis eintritt. Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern im Weg dorthin.
Vergleicht man einen Anbieter, der die Quote um 5,3 % kürzt, mit einem, der den Einsatz aufschlägt, ist das Ergebnis im Gewinnfall identisch, wenn derselbe Geldbetrag vom Konto abgeht. Der Unterschied liegt im Verlustfall: der Quotenkürzer verliert 100 Euro, der Aufschläger 105,30 Euro.
Und wer mehrfach hintereinander wettet, merkt das deutlicher als in dieser Musterwette: Bei zehn Wetten zu 100 Euro summiert sich der Aufschlag bereits auf 53 Euro an zusätzlicher Belastung, unabhängig davon, wie sie ausgehen.
Was das für einen Vergleich bedeutet: Auf einer Plattform mit 1X2-Markt ohne ausgewiesenen Steuerabzug ist die gültige Größe, mit der der Kunde rechnen soll, nicht die Werbezeile, sondern die Quote im Markt. Sie ist das einzige Element, das die Steuerbehandlung sichtbar macht, und zugleich das einzige, das man nachprüfen kann, wenn die eigene Wette durch ist.
Was noch im Einsatzpreis steckt
Zwischen Einsatzaufschlag, Quotenkürzung und Gewinnabzug liegt kein Irrtum, sondern eine Auswahl. Wer beim selben Anbieter dasselbe Ereignis zweimal sieht, einmal mit und einmal ohne Steueraufschlag, merkt schnell, dass es der gleiche Vorgang ist – die Steuer nur nicht auf der Quotenseite.
Dass die Unterschiede klein aussehen, ist Teil der Konstruktion. 5,3 % klingt nach einer Zahl, die man in einem Markt mit zehn Prozentpunkten Bewegung pro Woche nicht bemerkt. Die Rechnung ist für ein einzelnes Budget trotzdem relevant: Wer 200 Euro im Monat wettet, verschiebt bei jedem Leg mit der ungünstigeren Steuervariante rund zehn Euro – über ein Jahr mehr als ein Monatsbudget. Wer 100 Euro im Monat wettet, verschiebt die Hälfte davon. Die Steuerfrage ist keine Etikette, sie ist eine Preisachse, und ihre Größe relativiert sich erst bei sehr kleinen Einsätzen.
Bequemlichkeiten, die das deutsche Einzahlungssystem erfordert, kommen hinzu: Wer sein Geld mit einer Methode einzahlt, die der Anbieter nicht akzeptiert, muss umsteigen.
Die zehn Anbieter der Whitelist im Einzelnen
888sport: vier Möglichkeiten, die Steuer zu verstecken
Bei 888sport führt die Whitelist 888 Germany Limited als Inhaberin der Sportwetten-Erlaubnis für die geführte Domain, erteilt am 30.06.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Das ist sauber: kein Konzern mit einer Konzession aus dem Casino-Nachbarbereich, sondern ein Halter, der für das Sportwettenangebot selbst in der Liste steht. Über die Behandlung der 5,3 % sagen die Bedingungen nichts.
Die Marke ist Teil der 888-Gruppe, deren Obergesellschaft – 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar – seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert ist. Ein börsennotiertes Mutterhaus hat nichts mit der Fairness einer Quote zu tun, aber es hat mit Publizitätspflichten zu tun: Wer Aktionäre hat, kann sich Kostenentscheidungen weniger leise leisten als ein Privatanbieter. Auf der Habenseite steht für den Steuervergleich also gar nichts, auf der Sollseite ebenfalls nichts – das ist der Punkt. Wer eine feste Zusage über die Steuerübernahme sucht, wird bei 888sport fündig, aber sie ist keine.
Betano: geprüfte Erlaubnis, unklare Steuerlast
Hinter Betano steht die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Erlaubnis für die geführte Domain datiert vom 19.02.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Die Whitelist ist der Nachweis, die Marke ist sonst kein Sonderfall. Zum Umgang mit der 5,3 %-Steuer enthalten die Bedingungen keine Angabe.
Für einen Vergleich heißt das nichts Gutes und nichts Schlechtes. Es heißt, dass ein Test von zwei Portalen über den Quotenschlüssel führen muss – wer über das Label vergleicht, vergleicht Sätze über Fassaden. Betano gewinnt und verliert diesen Vergleich danach, was auf dem Wettschließt: Hier lohnt es sich, im Markt mit den höchsten Umsätzen zu prüfen, ob die Quote über ein anderes Portal hinausgeht. Die Quote selbst bleibt die einzige belastbare Größe, und die Steuerfrage hat unter den zehn Kandidaten selten einen klaren Sieger.
Wie stark das Thema durchschlägt, hängt von der Zahl der Wetten ab. Wer zwei oder drei Wetten pro Woche setzt, wird die Differenz kaum bis gar nicht messen; wer fünfzig Positionen pro Monat spielt, merkt die Steuer direkt.
Tiptorro: eine App mit klarem Halter und ohne sichtbare Steuerangabe
Tiptorro tritt über die App im App Store auf, angeboten von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt. In der Whitelist steht die Torro Tec Limited mit Ersterlaubnis vom 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Ein Anbieter, der vor allem über die App arbeitet, hat eine andere Zielgruppe als die klassischen Buchmacherseiten: Wer unterwegs eine Wette platzieren will, schaut selten in ein Quotengitter.
Gerade bei diesem Kanal lohnt der zweite Blick. Sobald eine Wette im Wettschein bestätigt wird, ist die Abrechnung fest – eine 100-Euro-Wette mit 5,3 % Steueraufschlag kostet 105,30 Euro, und das Konto wird um diesen Betrag belastet.
Wie die Steuerlast bei Tiptorro geregelt ist, geht aus den Bedingungen nicht hervor, und daran ändert die Vorankündigung „zugelassen“ nichts.
LeoVegas: Casino-Erlaubnis und Sportwetten-Erlaubnis in einem Haus
Die LVSports Limited ist auf der Whitelist für die geführte Domain eingetragen, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Die beiden Daten sitzen in derselben Zeile und gehören zu zwei unterschiedlichen Erlaubnissen: Die Casino-Konzession ist älter, die Sportwetten-Konzession hat den jüngeren Stempel. Wer eine LeoVegas-Seite öffnet und dort Sportwetten findet, liest die Sportwetten-Erlaubnis; wer den Werbebannern glaubt, könnte auf die Idee kommen, die Casino-Konzession sei die relevante.
Verglichen mit den anderen neun ist LeoVegas der späteste Starter im Feld – 2024 gegen 2020 und 2021 bei der Konkurrenz. Das ist kein Mangel; eine Erlaubnis mit jüngerem Datum kann ebenso gut sein wie eine ältere. Es sagt nur, dass das Sportwettenangebot hier weniger Zeit hatte, sich einzurichten. Ein Portal, das seinen Sportwettenbereich nach dem langjährigen Casino-Erfolg aufgebaut hat, trägt die Steuerentscheidung jedenfalls in derselben Kalkulation wie seine Casino-Wirtschaft – und für den Wetter zählt nur, was der Wettschein ausweist.
Was der Vergleich nicht liefert, liefert der Blick in die eigenen Bedingungen. Wer bei LeoVegas zunächst wettet, bevor er die Steuerbehandlung prüft, tut es auf eigene Rechnung; die Whitelist erklärt, dass der Anbieter erlaubt ist, nicht wie er rechnet.
AdmiralBet: lange Erlaubnishistorie, Verlängerung im Juli 2024
AdmiralBet wird auf der Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt: Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und vom 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf der Casino-Domain des Hauses besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Zwei Erlaubnisse, zwei Domänen, zwei Regelwerke.
Die Erlaubnisverlängerung im Sommer 2024 macht AdmiralBet zum Anbieter mit der zweitlängsten lückenlosen Kette im Feld – fünf Jahre Ersterlaubnis, die mit dem Datum 09.10.2020 abgelaufen ist und verlängert wurde. Weniger Zeit im Markt bedeutet weniger Routine für den Kunden; die Entscheidung über die Steuer ist gleichwohl keine Frage der Dauer, sondern der Kalkulation. Wer in einem Café sitzt und zwanzig Wetten über den Monat platziert, merkt am Wettschein eher die Marge als die Steuerzeile.
bpremium: bei den Auszahlungen hängt es an der Bank
bpremium wird von der Ladbrokes (Deutschland) Limited betrieben, mit der Ersterlaubnis vom 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Für die Auszahlung nennt der Anbieter selbst: Bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf den Anbieter keinen Einfluss hat. Das ist eine Fußnote mit Gewicht – wer im Monat mehrmals kleinere Beträge abräumt, zahlt dort dieselbe Gebühr wie für eine größere Summe.
Diese Nebenkosten können die Steuerfrage in den Hintergrund drängen. Fünf Überweisungen im Monat mit je ein paar Euro Gebühr summieren sich schneller als 5,3 % auf eine einzelne 50-Euro-Wette. bpremium unterscheidet sich damit in einem Punkt, der häufig übersehen wird: Die Marge ist eine Frage der Quote, der Kontozugang eine Frage der Infrastruktur.
Wie bpremium die 5,3 % behandelt, steht in den Bedingungen nicht. Wer eine pauschale Antwort auf die Steuerfrage sucht, wird auch über die Kontogebühren nicht weiterkommen. Das Bild ist bei diesem Anbieter eines von kleinen, addierten Posten: Auszahlung, Bank und Wettschein.
NEO.bet: neunzehn Tage vor dem ersten Rollout, gleiches Datum wie die Konkurrenz
Bei NEO.bet steht die Greenvest Betting Limited in der Whitelist, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Die Erlaubnis ist so alt wie die mehrerer Wettbewerber im Feld. Die Steuerbehandlung geht aus den Bedingungen nicht hervor.
Wer bei NEO.bet wettet, tut das mit den Bedingungen desselben Tages: eine Erlaubnis, die geprüft werden kann, und eine Steuerklausel, die in der Verantwortung des Hauses liegt. Für das eigene Budget heißt das: Die Entscheidung wird über den Quotenschlüssel des Markts verglichen, nicht über den Anbieternamen. NEO.bet hat kein Alleinstellungsmerkmal in der Steuerfrage, und es behauptet auch keines. Es ist in der ersten Reihe der Whitelist aufgestellt und gut genug ausgestattet, um in einen Quotenvergleich einbezogen zu werden.
Interessant an dieser Marke ist eine Randnotiz: Der Name führt in die Irre. Von „neo“ ist im Erlaubnisstand nichts zu sehen – die Erlaubnis des Halters datiert von 2020, in dieselbe Welle wie vier weitere Anbieter dieses Feldes. Ein Werbebegriff ist keine Marktneuheit.
Sportingbet: der eine Anbieter, der die Steuer offen auf den Wettschein schreibt
Sportingbet ist der einzige Anbieter in diesem Feld, der die Steuer in seinen öffentlich zugänglichen Wettregeln erklärt. Nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes nennt er eine Steuer von „5 % des Wetteinsatzes“; bei gewonnenen Wetten behält das Unternehmen 5 % des Bruttogewinns ein, also 5 % von Einsatz multipliziert mit Quote. Die zweite Größe ist der Unterschied, den der Kunde merkt: Bei einer Einzelwette über 100 Euro zu Quote 2,00 sind das 5 Euro auf den Bruttogewinn von 100 Euro – die Auszahlung sinkt von 200 Euro auf 195 Euro. Auf den Einsatz bezogen liegt die Belastung damit um einiges niedriger als bei einem Aufschlag von 5,3 % auf die 100 Euro.
Und ein weiteres Detail: Der Abzug trifft nur die gewonnenen Wetten. Wer verliert, gibt die Wette vollständig aus, ohne Steuerzuschlag – die 5 % am Gewinn sind ein Posten, den nur der Erfolgsfall sieht.
Ein zweiter Punkt derselben Bedingungen fällt in dieselbe Kategorie: Der Bruttogewinn ist die Bezugsgröße, nicht die Auszahlung. Wer die 5 % selbst nachrechnet, muss die Quote einbeziehen. Bei Quote 2,00 schrumpft der Bruttogewinn von 100 Euro, bei Quote 1,50 von 50 Euro – der Abzug wächst also mit dem Einsatz pro Wette und mit der Quote.
Mit der Whitelist-Erlaubnis des Halters Sportingbet (Deutschland) Limited, erster Erlaubnis vom 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 21.12.2022, ist die Sache sauber dokumentiert. Wer die Steuer in Euro nachvollziehen will, hat hier den einzigen Anbieter dieses Feldes, der das möglich macht.
Sportwetten.de: viele Wege zum Konto, keiner zu einer Steuerzeile
Sportwetten.de wird von der NetX Betting Limited geführt, mit Ersterlaubnis vom 19.11.2020 und Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Für die Zahlungen nennt das Haus Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash – für alle „Keine“ Gebühr und „Sofort“ als Bearbeitung, Mindestbetrag 10,00 Euro bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet.
Die Breite der Wege ist der eigentliche Unterschied. Wer ein Konto bei einem Zahlungsdienst nutzt, findet hier einen Weg; wer Bargeld liebt, findet keinen. Bei einem Anbieter mit acht akzeptierten Wegen ist die Chance größer, dass am Ende die günstigste Variante dabei ist.
Über die Behandlung der 5,3 % aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz sagen die Zahlungsbedingungen nichts. Was bei Sportwetten.de bleibt, ist damit eine nüchterne Einschätzung: geprüfte Erlaubnis, breite Zahlungsauswahl, keine Aussage zur Steuerumlage.
bwin: Marktgröße, Erlaubnis aus der ersten Welle und ein Wettschein zum Nachlesen
bwin ist auf der Whitelist mit der bwin (Deutschland) Limited geführt, Ersterlaubnis vom 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Damit sitzt bwin in der ersten Welle der Erlaubnisse – dasselbe Datum wie bpremium, NEO.bet und AdmiralBet.
Was auf dem Wettschein steht – und was nicht
Zwischen Quote, Steuer und Auszahlung liegt ein Prozess, der für viele nur aus einem Klick besteht. Die Reihenfolge lohnt trotzdem, weil sie den Punkt markiert, an dem die Entscheidung unwiderruflich wird.
Zuerst steht die Auswahl der Spiele, dann das Wettsystem, dann die Quote, wie sie im Markt angeboten wird. Erst im letzten Schritt erscheint die Abrechnung: Bei Betway wird die Wettsteuer in diesem abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigener Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem ausgewiesen. Wer bis dahin nicht nachrechnet, hat die Wahl zwischen zwei Fragen: ob der Einsatz höher ist als gedacht oder der mögliche Gewinn niedriger.
Bei den übrigen Anbietern kann derselbe Posten im Einsatz stecken oder in der Quote verrechnet sein; sichtbar wird er erst, wenn die Wette durch ist. Wer keine Überraschung will, notiert sich vor dem Abschluss den Einsatz, den der Wettschein verlangt, und vergleicht ihn mit der Absicht. Weicht er ab, wurde die Steuer aufgeschlagen.
Für Kombiwetten gilt dabei eine Besonderheit. Die Quote einer Kombi ist das Produkt ihrer Einzelquoten – 1,80 und 2,10 ergeben 3,78. Trägt der Anbieter die Steuer selbst, bleibt dieses Produkt unberührt und die Auszahlung ergibt sich aus Einsatz mal Koeffizient. Schlägt er sie auf den Einsatz auf, steigt der geleistete Betrag bei gleicher Quote; kürzt er sie, sinkt die Quote selbst. Bei einer Kombination mit vier oder fünf Legs macht das den Unterschied über die Auszahlung deutlich – ein Prozentpunkt mickert pro Leg, und multipliziert wird er sichtbar.
Wer den Wettschein als Rechnung liest, sieht drei Zeilen: was er einzahlt, was er gewinnen kann, was tatsächlich ausgezahlt wird. Nur die dritte ist die, über die gesprochen wird.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Sportwettensteuer in Deutschland, und auf welche Bezugsgröße wird sie berechnet?
Der Satz liegt bei 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18 RennwLottG). Umgerechnet auf den tatsächlich abgebuchten Betrag entspricht das rund 5,03 %. Die Steuer wird seit dem 1. Juli 2012 in dieser Form erhoben. Eine Angabe von 5,3 % „des Einsatzes“ beschreibt die Bemessungsgrundlage ungenau, liegt aber dicht an der tatsächlichen Belastung.
Wer schuldet die Sportwettensteuer, der Anbieter oder die Spielenden?
Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, also der Buchmacher. Ob und wie er sie an die Spielenden weitergibt, entscheidet er selbst – über eine gekürzte Quote, einen aufgeschlagenen Einsatz oder einen Abzug vom Gewinn. Bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis kann die Regelung von Haus zu Haus unterschiedlich ausfallen.
Was bedeutet Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?
Sie beschreibt eine Kalkulationsentscheidung, nicht einen gesetzlichen Anspruch. Der Anbieter kann auf einen zusätzlichen Steuerposten im Wettschein verzichten und die Kosten über eine schlechtere Quote in den Markt einarbeiten. Wer zwei Angebote mit unterschiedlichen Steuerlabels vergleicht, sollte deshalb die Quoten im jeweiligen Markt gegenüberstellen, nicht die Werbezeilen.
Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter einen Quotenabschlag von 5,3 % vornimmt?
Bei einem Abschlag auf die Quote sinkt die Auszahlung im Gewinnfall um die 5,3 % der Auszahlung. Aus einer 100-Euro-Einzelwette zu Quote 2,00 werden 189,40 Euro statt 200 Euro. Bezogen auf den Einsatz von 100 Euro sind das 10,60 Euro weniger, also rund 10,6 % des Einsatzes – nicht die Hälfte davon, wie eine Verwechslung mit dem Satz auf den Gewinn nahelegt.
Warum bieten Seiten ohne deutsche Erlaubnis Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?
Ohne deutsche Erlaubnis ist das Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel; eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Bedeutung. Solche Seiten versprechen häufig höhere Limits, stehen aber weder mit OASIS noch mit LUGAS in Verbindung. Es fehlen die Anbindung an das Sperrsystem, das Einzahlungslimit und der deutsche Rechtsweg.
Lizenz – Freiwette
Inhalt erstellt vom Team «Freiwette»
